Arbeitsrecht: Grundsätze, Zuständigkeit und Verfahren
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Grundsätze des Arbeitsrechts
Prinzip des sozialen Zwecks:
Schutzprinzip, da es von einer Ungleichbehandlung zwischen den Parteien ausgeht. Es basiert auf der realen Ungleichheit zwischen den Prozessparteien und strebt nach Gleichheit. Der Richter kann dem Arbeitnehmer helfen und aktiv an einer gerechten Lösung mitwirken.
Schnelligkeit:
Arbeitsrechtliche Fragen betreffen oft das Gehalt, das einzige Mittel zum Überleben des Arbeiters und seiner Familie. Verzögerungen, wie in Zivilverfahren üblich, sind nicht zu rechtfertigen.
Mündlichkeit:
Das Arbeitsrecht ist im Wesentlichen mündlich. Bei Fehlen einer Einigung hat die Person 20 Minuten Zeit für ihre Verteidigung, nach Verlesung der Klage (sofern nicht von beiden Parteien verzichtet).
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