Gesetz 20.422: Chancengleichheit und soziale Inklusion
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Gesetz 20.422: Chancengleichheit und soziale Inklusion von Menschen mit Behinderungen
Was besagt das Gesetz 20.422?
Es enthält Vorschriften über die Chancengleichheit und die soziale Inklusion von Menschen mit Behinderungen.
Zweck des Gesetzes (Artikel 1)
Gewährleistung des Rechts auf Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen.
Maßnahmen zur Vermeidung von Risikofaktoren für Behinderungen
Die Maßnahmen, Pläne und Programme zur Vermeidung berücksichtigen Faktoren wie akute und chronische Erkrankungen, Verletzungen, Unfälle und schwere Arbeit.
Beschwerde bei Verletzung des Gesetzes 20.422
Die Beschwerde wegen Nichteinhaltung sollte bei Gericht oder Polizei eingereicht werden, in Übereinstimmung mit den lokalen Bestimmungen.