Römisches Recht: Legisaktionen & Sachenrecht (Res)
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Artikel 21: Legisaktionen – Verfahren im römischen Recht
Die Legisaktionen waren die ersten Verfahren, die im römischen Recht zur Anwendung kamen und in den Zwölf Tafeln anerkannt wurden. Sie stellten eine Formalisierung der privaten Rache dar, die wahrscheinlich archaischen Ursprungs war. Diese Verfahren waren ausschließlich römischen Bürgern vorbehalten und fanden in Rom statt. Sie wurden in zwei Phasen durchgeführt:
- In iure
- Apud iudicem
1. Phasen der Legisaktionen
Die Phase In iure
Diese Phase fand tagsüber statt und begann, sobald der Beklagte dem Prätor (Richter) gegenübertrat. Wenn der Prätor die Klage zuließ, wurde der Beklagte dem Kläger übergeben, und die Angelegenheit nahm ihren Lauf.
Die Phase Apud iudicem
Anschließend folgte... Weiterlesen "Römisches Recht: Legisaktionen & Sachenrecht (Res)" »