Autonome Gemeinschaften: Erste und Zweite Klasse
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Unterschiede zwischen Gemeinschaften Erster und Zweiter Klasse
Der wesentliche Unterschied liegt im Grad der Autonomie, auch bekannt als volle Autonomie oder schrittweise Autonomie. Die volle Autonomie ist in Artikel 151 oder in der zweiten Übergangsbestimmung der spanischen Verfassung (CE) geregelt.
Volle Autonomie (Artikel 151 CE)
Artikel 151 CE, Abschnitt 1, besagt: "Es ist nicht nötig, fünf Jahre im Sinne des Absatzes 2 des Artikels 148 zu warten, wenn die Initiative für den Autonomieprozess innerhalb der in Artikel 143 vorgesehenen Frist vereinbart wird, sowohl von den Provinzräten oder entsprechenden interinsularen Organen als auch von drei Vierteln der Gemeinden in jeder der betroffenen Provinzen, die mindestens die Mehrheit der Wählerschaft... Weiterlesen "Autonome Gemeinschaften: Erste und Zweite Klasse" »