Römische Magistraturen: Ämter, Funktionen und der Cursus Honorum
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Römische Magistraturen: Eigenschaften
Die römischen Magistraturen waren öffentliche Ämter, die von römischen Bürgern ausgeübt wurden. Sie zeichneten sich durch folgende Merkmale aus:
- Kollegialität: Die meisten Ämter wurden von mindestens zwei Personen gleichzeitig bekleidet, um Machtmissbrauch zu verhindern.
- Wählbarkeit: Die Magistrate wurden von verschiedenen Volksversammlungen gewählt.
- Zeitliche Begrenzung: Die Amtszeit war in der Regel auf ein Jahr begrenzt, mit Ausnahme der Zensoren (18 Monate, gewählt alle 5 Jahre) und des Diktators (maximal 6 Monate).
- Unbezahlte Ämter: Die Magistrate erhielten kein Gehalt; die Ämter waren ehrenamtlich.
Funktionen der Magistraturen
Ordentliche Magistraturen: Der Cursus Honorum
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