Die Magistrate im Römischen Reich: Der Cursus Honorum
Eingeordnet in Latein
Geschrieben am in
Deutsch mit einer Größe von 3,47 KB
Die Magistrate und der Cursus Honorum im alten Rom
Die erste Bedingung für den Zugang zu einem Magistrat war das römische Bürgerrecht. Zudem war es notwendig, über ein beträchtliches Vermögen zu verfügen, keine Unwürdigkeit gezeigt zu haben und über eine gewisse Mindesterfahrung in der Verwaltung öffentlicher Angelegenheiten zu verfügen. Ein Magistrat hatte mindestens einen Kollegen, und jeder konnte die Beschlüsse des anderen mit einem Veto belegen, sodass niemand absolute Befugnisse besaß. Die Magistrate wurden in ordentliche und außerordentliche unterteilt. Die ordentlichen Ämter (der cursus honorum) umfassten die Quästoren, Ädile, Prätoren und Konsuln, ergänzt durch Zensoren und Volkstribunen.