Der Anhang und Konzernabschluss im HGB
Eingeordnet in Mathematik
Geschrieben am in
Deutsch mit einer Größe von 3,61 KB
Der Anhang
Der Anhang ist nach § 264 Abs. 1 Nr. 2 HGB Bestandteil des Jahresabschlusses einer Kapitalgesellschaft (Ausnahme ggf. Kleinstkapitalgesellschaften gemäß § 264 Abs. 1 Nr. 5 und § 267a HGB), einer haftungsbeschränkten Personengesellschaft (§ 264a HGB) sowie einer Genossenschaft (§ 336 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Einzelkaufleute und Personengesellschaften wie die OHG oder KG müssen keinen Anhang aufstellen (§ 242 Abs. 3 HGB).
Der Anhangstext ergänzt die reinen Zahlenwerke Bilanz und GuV. Der Anhang erläutert insbesondere die auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (z.B. Abschreibungsmethoden, Ermittlung der Herstellungskosten etc., vgl. § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)... Weiterlesen "Der Anhang und Konzernabschluss im HGB" »