Der Arbeitsvertrag: Definition, Parteien und Gültigkeit
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Der Arbeitsvertrag: Grundlagen und Parteien
Definition des Arbeitsvertrags
Ein Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung, in der sich der Arbeitnehmer verpflichtet, Arbeitsleistungen für den Arbeitgeber und unter dessen Führung zu erbringen, im Gegenzug für eine Vergütung.
Die Vertragsparteien
Die beteiligten Parteien eines Arbeitsvertrags sind somit der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber. Der Vertrag kann unwirksam sein, wenn die Parteien nicht die erforderliche Geschäftsfähigkeit besitzen.
A) Der Arbeitnehmer
- Geschäftsfähigkeit: Personen unter 16 Jahren dürfen grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Ausnahmen für die Teilnahme an öffentlichen Auftritten bedürfen der Genehmigung der zuständigen Behörde für den Arbeitsvertrag eines Minderjährigen.