Änderungen und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
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Artikel 10: Änderungen der Arbeitsbedingungen
A) Geografische Mobilität: Versetzungen und Verschiebungen
1. Versetzungen
Erzwungene Versetzungen bringen Änderungen des Wohnsitzes oder eine Versetzung von mehr als 12 Monaten innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren mit sich. Gesetzlich vorgeschrieben für Verträge, die sich aus der Tätigkeit des Unternehmens ergeben, in einem anderen Bereich, der eine Änderung des Standorts des Arbeitnehmers erfordert. Sollte niemals rein willkürliche Entscheidung des Arbeitgebers sein, sondern der Situation des Unternehmens dienen. In der Regel sind es die Tarifverträge, die die Entfernung bestimmen, ab der von einer Versetzung gesprochen wird. Eine Entfernung von weniger als 25 km kann in jedem Fall... Weiterlesen "Änderungen und Beendigung von Arbeitsverhältnissen" »