Rechtliche Aspekte: Ehe, Familie, Bürgerrechte
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1. Die Ehe als Rechtsakt und ihre Auflösung
a) In unserem Land gilt die Ehe als ein Rechtsakt, der freiwillige Handlungen beider Seiten voraussetzt, die darauf abzielen, bestimmte rechtliche Wirkungen zu erzeugen.
b) Vor dem Gesetz ist die Ehe die Vereinigung von zwei Personen (hetero- oder homosexuelle Paare), die eine emotionale und sexuelle Bindung eingehen, um eine Familie zu gründen und wirtschaftliche Stabilität anzustreben.
c) Die Ehe kann durch Scheidung aufgelöst werden. Dies kann durch gegenseitige Vereinbarung der Parteien oder auf Antrag einer einzelnen Partei erfolgen.
2. Nachweis der Abstammung eines Kindes
Im Falle eines leiblichen Kindes können als Nachweis eine Geburtsurkunde, DNA-Gutachten oder Zeugenaussagen dienen, die belegen,... Weiterlesen "Rechtliche Aspekte: Ehe, Familie, Bürgerrechte" »