Verwaltungsrat: Aufgaben, Haftung & Anfechtung
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Der Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat kann folgende Formen annehmen:
- Einzeladministrator: Alleinige Entscheidungsbefugnis.
- Gesamtschuldnerische Administratoren: Jeder Administrator kann alle Entscheidungen treffen.
- Gemeinschaftliche Administratoren: Mindestens zwei Administratoren müssen gemeinsam handeln.
- Verwaltungsrat (kollegiales Organ): Entscheidungen werden durch Treffen aller Mitglieder getroffen. Änderungen im Verwaltungsrat müssen im Handelsregister eingetragen werden.
Verwalter
Ein Administrator muss nicht zwingend Aktionär sein, sofern die Satzung nichts anderes bestimmt. Es können sowohl natürliche als auch juristische Personen als Verwalter eingesetzt werden.
Verbotsgründe für die Bestellung zum Verwalter:
- Minderjährige ohne volle