Rechtstheorie: Konzepte und Definitionen
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Die Theorie der ausschließlichen Norm
Diese Theorie, hauptsächlich vertreten durch Ernesto Zitelmann, besagt, dass es keine irrelevanten rechtlichen Tatsachen gibt. Es gibt keine Gesetzeslücken, da jede Rechtsnorm, die bestimmte Handlungen regelt, immer eine implizite Norm enthält. Diese implizite Norm schließt den Anwendungsbereich der expliziten Norm aus und regelt alle unvorhergesehenen Ereignisse. Wenn eine Regel beispielsweise das Exportieren von Zigaretten verbietet, impliziert sie, dass alles andere als Zigaretten exportiert werden darf. Die Rechtsordnung ist das Ergebnis aller spezifischen und allgemeinen ausschließenden Regeln. Letztere können formuliert werden als: "Alles, was nicht rechtmäßig verboten ist, ist erlaubt.... Weiterlesen "Rechtstheorie: Konzepte und Definitionen" »