Verfassung Chiles: Grundrechte und -pflichten
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Kapitel III: Verfassungsmäßige Rechte und Pflichten
Artikel 19
Die Verfassung sichert allen Einwohnern Folgendes zu:
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Das Recht auf Leben und auf körperliche und psychische Unversehrtheit.
Das Gesetz schützt das Leben des Ungeborenen.
Die Todesstrafe darf nur für Vergehen durch ein mit qualifizierter Mehrheit verabschiedetes Gesetz verhängt werden.
Jegliche rechtswidrige Nötigung ist verboten.
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Gleichheit vor dem Gesetz.
In Chile gibt es keine privilegierten Personen oder Gruppen. In Chile gibt es keine Sklaven, und jeder, der chilenisches Hoheitsgebiet betritt, ist frei. Männer und Frauen sind vor dem Gesetz gleich.
Weder das Gesetz noch irgendeine Behörde dürfen willkürliche Unterschiede festlegen.
- Gleicher Schutz durch das Gesetz bei der