Bürgerrechte und Pflichten in der Europäischen Gemeinschaft
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Die Stellung der Bürger in der Europäischen Gemeinschaft (EG)
1. Grundrechte der Bürger
Die Grundrechte der Bürger sind in Titel I des EG-Vertrags anerkannt. Zusätzliche anerkannte Rechte finden sich in Artikel 35 des Gesetzes 30/92.
2. Pflichten der Bürger
Die Pflichten der Bürger ergeben sich aus der EG und den Gesetzen (z. B. steuerliche Abgaben).
Der Unterschied zwischen einer Pflicht und einer rechtlichen Verpflichtung liegt darin, dass eine Pflicht allgemein gegeben ist, während eine Verpflichtung spezifisch für eine Person gilt.
Die wichtigste Garantie ist die „Vorbehaltsklausel des Gesetzes“. Jede Pflicht oder Verpflichtung muss durch ein Gesetz oder eine Verordnung des Europäischen Parlaments vorgesehen und geregelt werden.... Weiterlesen "Bürgerrechte und Pflichten in der Europäischen Gemeinschaft" »