Strafrechtliche Maßnahmen: Opferschutz, Rechtsmittel & Strafvollzug
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Maßnahmen zum Schutz der Opfer
Maßnahmen zum Schutz der Opfer, wie das Verbot des Aufenthalts, der Beförderung und der Kommunikation, können vom Gericht in einem Verfahren wegen folgender Verbrechen angeordnet werden:
- Mord
- Abtreibung
- Verletzungen
- Folter
- Verbrechen gegen die Freiheit
- Verbrechen gegen die moralische Unversehrtheit
- Verbrechen gegen die sexuelle Freiheit
- Verbrechen gegen das Recht auf Privatsphäre und Ehre
- Verbrechen gegen das Erbe und sozio-ökonomische Vorteile
Diese Maßnahmen basieren auf einem fumus boni iuris (Anschein eines guten Rechtsgrundes) und erfordern nicht die Existenz eines periculum in mora (Gefahr im Verzug), sondern geeignete Gefahrenklassen im Prozessfortschritt, wenn ein periculum in damno (Gefahr der Wiederholung... Weiterlesen "Strafrechtliche Maßnahmen: Opferschutz, Rechtsmittel & Strafvollzug" »