Enteignung und Erwerb öffentlicher Güter: Verfahren und Elemente
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Enteignung: Definition und Elemente
Definition der Enteignung
Die Enteignung ist ein Weg zum Erwerb von Eigentum für öffentliche Zwecke. Sie erfolgt zwingend (imperativ) gegen Entschädigung, vorausgesetzt, es liegen soziale oder wirtschaftliche Gründe vor, die der Gesellschaft Vorteile bringen.
Elemente der Enteignung
- Beteiligte (Subjekte): Enteignender, Enteigneter und Begünstigter. Letzterer ist nicht immer beteiligt und nicht zwingend erforderlich.
- Objekt (Zweck): Jeder Vermögenswert oder jedes Recht mit finanziellem Inhalt.
Das Enteignungsrecht kann auf öffentliches oder privates Eigentum angewendet werden, je nachdem, ob das Gut oder Recht öffentliches oder privates Grundeigentum darstellt.
Zweck der Enteignung
Der Zweck ist die spezifische... Weiterlesen "Enteignung und Erwerb öffentlicher Güter: Verfahren und Elemente" »