Wahlrecht: Aktives und passives Wahlrecht
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II. Wahlrecht und Unvereinbarkeiten
1. Das Wahlrecht: Konzept und Natur
"Das Wahlrecht ist ein öffentliches Recht, das vom Gesetzgeber gewährt wird" (Art. 23,1 CE).
Wählen ist keine Pflicht, sondern ein Recht. Es ist kein Naturrecht, und der Staat muss die Bedingungen fördern, damit Einzelpersonen wählen und ihr Wahlrecht ausüben können.
Es ist ein öffentliches und kein privates Recht, da es allgemein ist. Obwohl der Wahlakt für jeden Einzelnen privat ist, sind die Ergebnisse öffentlich, da sie die gewählten Behörden bilden.
Es ist subjektiv, weil die Wahl bei jedem einzelnen Subjekt liegt, das frei ist, das aktive und passive Wahlrecht zu wählen und zu wählen.
Das Wahlrecht hat zwei Aspekte:
a) Aktives Wahlrecht
Gemäß Art. 2 LOREG... Weiterlesen "Wahlrecht: Aktives und passives Wahlrecht" »