Kartellrecht und unlauterer Wettbewerb in Spanien
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Verteidigung des freien Wettbewerbs
Die Verteidigung des freien Wettbewerbs in Spanien wird durch das Gesetz 15/2007 (Kartellrecht) geregelt.
Verbotene Absprachen
Nach diesem Gesetz sind Absprachen verboten. Verboten sind Vereinbarungen, Beschlüsse, Empfehlungen oder aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs auf dem Inlandsmarkt bewirken oder bewirken können.
Verboten sind insbesondere:
- a) Die Festsetzung von Preisen oder anderen Geschäftsbedingungen.
- b) Die Einschränkung oder Kontrolle der Produktion, der Verteilung oder der Forschung und Entwicklung.
- c) Die Aufteilung des Marktes oder der Versorgungsquellen.
- d) Die Anwendung unterschiedlicher Bedingungen bei gleichwertigen