Zurechnungsfähigkeit und Schuldunfähigkeit im Strafrecht
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Zurechnungsfähigkeit im Strafrecht
Zurechnungsfähigkeit ist die Voraussetzung für Schuld. Sie beschreibt die Fähigkeit, die Folgen des eigenen Handelns zu verstehen und sich nach diesem Verständnis zu richten. Im Gegensatz zur Schuld, die eine Beziehung zwischen Tat und Täter herstellt, bezieht sich die Zurechnungsfähigkeit auf den Täter selbst und seine interne Situation. Sie wird oft als besondere Fähigkeit angesehen, schuldig zu werden. Zurechnungsfähigkeit ist der Status des Täters einer rechtswidrigen Handlung, der bestimmt, ob er als schuldig angesehen werden kann. Dabei spielen gesundheitliche und geistige Reife des Täters eine Rolle, da sie die Fähigkeit beeinflussen, Pflichten zu beurteilen und entsprechend zu handeln.