Verwaltungssanktionen und öffentlicher Dienst in Spanien
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Verwaltungssanktionen
Die Grundlagen, die vor der Ausübung der Sanktionsbefugnis der öffentlichen Verwaltung und der entsprechenden Rechte sowie die Grundsätze, die für die Bürger gelten, vorgelegt werden müssen. Die öffentliche Verwaltung garantiert den Bürgern eine Gleichbehandlung. Diese Grundsätze sind in den Artikeln 127 bis 133 des Gesetzes über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen (LRJAP-PAC) verankert und lauten im Wesentlichen wie folgt:
Rechtsstaatlichkeit: Artikel 127.1 der LRJAP sieht vor, dass die Sanktionsbefugnis der Verwaltung, die durch die Verfassung anerkannt ist, ausgeübt wird, wenn dies ausdrücklich durch eine Regel mit Gesetzeskraft zugewiesen wird. Punkt 2 dieses Artikels sieht