Grundrechte: Effektiver Rechtsschutz & Bildung in Spanien
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Recht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz (Art. 24)
Das Recht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz gemäß Artikel 24 Absatz 1 der spanischen Verfassung stellt sicher, dass Einzelpersonen ihre Rechte gegenüber dem Staat wirksam geltend machen können. Es handelt sich um ein Recht, das vor dem Verfassungsgericht (TC) eingeklagt werden kann. Der Gesetzgeber ist dafür verantwortlich, den Inhalt dieses Rechts näher auszugestalten.
Zweck und Inhaber
Der Zweck dieses Grundrechts liegt in der Gewährleistung von Verfahrensgarantien. Inhaber des Rechts sind natürliche Personen, da es eng mit der Menschenwürde verbunden ist.
Umfang des Rechtsschutzes
Das Recht umfasst im Wesentlichen drei Aspekte:
- Das Recht auf Zugang zu den Gerichten: Wird