Indossament, Abtretung & Aval im Wechselrecht
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Abtretung vs. Indossament von Forderungen
Grundlegende Unterschiede
- Abtretung (Zession): Übertragung einer Forderung durch Vertrag (z.B. § 398 BGB). Der neue Gläubiger (Zessionar) erwirbt die Forderung mit allen Nebenrechten, aber auch allen Einwendungen, die dem Schuldner gegen den alten Gläubiger (Zedent) zustanden.
- Indossament: Übertragung eines Orderpapiers (z.B. Wechsel, Orderscheck) durch einen Vermerk auf dem Papier selbst. Es erleichtert die Übertragung und schützt den gutgläubigen Erwerber.
Autonomie und Abstraktion (beim Indossament)
- Der Indossatar erwirbt das Recht aus dem Papier grundsätzlich unabhängig von der Gültigkeit des zugrundeliegenden Geschäfts (Abstraktion).
- Ein gutgläubiger Erwerber ist vor persönlichen Einwendungen