Erwerb und Verlust subjektiver Rechte
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Erwerb subjektiver Rechte
Der Erwerb eines Rechts ist seine Vereinigung mit einer Person, die dessen Inhaber wird. Er kann auf folgende Arten erfolgen:
- Ursprünglich: Wenn er nicht auf einem früheren Recht beruht, entsteht er ex novo, die Sache gehört niemandem.
- Derivativ: Wenn das Recht, das erworben wird, auf dem Verlust desjenigen beruht, der es zuvor innehatte. Es gibt zwei Arten:
a) Erwerb derivativ-translativ: Wenn der Erwerber das Recht erwirbt, weil der Veräußerer dieses Rechts beraubt wird, d.h. dasselbe Recht wird von einem Rechtssubjekt auf ein anderes übertragen.
b) Erwerb derivativ-konstitutiv: Wenn der Erwerber ein Nießbrauchsrecht erwirbt, nur weil der Eigentümer die Verfügungsgewalt über die Sache hat, das Recht, sie zu... Continue reading "Erwerb und Verlust subjektiver Rechte" »