Rechte, Pflichten & Status von Beamten in Spanien (Gesetz 7/2007)
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Grundlagen des Beamtenstatus (Gesetz 7/2007)
Das Gesetz 7/2007 vom 12. April, das Grundstatut für öffentliche Angestellte (EBEP), legt die allgemeinen Grundsätze für alle öffentlichen Beschäftigungsverhältnisse fest. Es enthält die gemeinsamen Regelungen für Beamte aller Verwaltungen sowie spezifische gesetzliche Bestimmungen für das ihnen dienende Personal.
Erwerb und Verlust des Beamtenstatus
Gemäß Artikel 62 des Statuts wird der Beamtenstatus in der Comunidad Valencia durch die Erfüllung folgender Voraussetzungen erworben:
- Bestehen des Auswahlverfahrens.
- Ernennung durch das zuständige Organ oder die zuständige Behörde, veröffentlicht im Amtsblatt.
- Eid oder Versprechen zur Einhaltung der Verfassung und gegebenenfalls des Autonomiestatuts.