Entwicklung der EU-Umweltpolitik: Von der Einheitlichen Akte bis zum Vertrag von Lissabon
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Einheitliche Europäische Akte (EEA)
Einheitliche Europäische Akte: 1986 angemeldet und in Kraft getreten am 1. Juli 1987. Diese integriert die Umwelt vor den Gründungsverträgen, Grundsätze und Ziele der Kommissionierung Bedingungen für Maßnahmen der Gemeinschaft in diesem Bereich sowie die Zuständigkeit für den Abschluss völkerrechtlicher Abkommen. Die wichtigsten Neuerungen dieses Gesetzes waren der Verweis auf die Entscheidungsfindung in diesem Bereich. Die volle Entfaltung der Tätigkeit der Gemeinschaft erfordern die Entsendung von Einstimmigkeit und die Rolle des Europarates für Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit und das Europäische Parlament einzugreifen. So erhöht das Potenzial für strengere Maßnahmen zum Schutz
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