Die Drei Generationen der Menschenrechte: Eine Übersicht
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Erste Generation der Menschenrechte: Bürgerliche & Politische Rechte
Die Erste Generation der Menschenrechte, auch bekannt als bürgerliche und politische Rechte, soll den einzelnen Menschen vor jedem Angriff vonseiten einer Behörde schützen. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass der Staat die Pflicht hat, sich nicht in die Ausübung dieser Rechte einzumischen und deren uneingeschränkte Ausübung durch den Menschen zu gewährleisten.
- Jeder Mensch hat Rechte und Grundfreiheiten ohne Unterschied von Rasse, Geschlecht, Hautfarbe, Sprache, sozialer oder wirtschaftlicher Lage.
- Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Rechtssicherheit.
- Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.
- Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher