Römisches Recht: Kategorisierung von Sachen (Res)
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Das römische Recht und die Kategorisierung von Sachen (Res)
Im römischen Recht ist die Sache (res) alles, was wirtschaftlich bewertet werden kann, sei es materiell oder immateriell. Dies umfasst sowohl Vermögenswerte als auch Rechte.
Gaius, 2.1: Einteilung der Sachen
Wie bereits in früheren Kommentaren zum Personenrecht dargelegt, lassen sich Sachen wie folgt einteilen:
- Res in nostro patrimonio (Sachen in unserem Vermögen)
- Res extra nostrum patrimonium (Sachen außerhalb unseres Vermögens)
Immaterielle und materielle Sachen
- Immaterielle Sachen (res quae tangi non possunt): Diese bestehen rechtlich und sind nicht physisch greifbar.
- Materielle Sachen (res quae tangi possunt): Diese sind physisch greifbar.