Die Umstrukturierung des Landbesitzes: Desamortisation und Agrarreformen
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Der Prozess der Einziehung und agrarischen Änderungen
Die Ländereien, die mit dem Adel verbunden waren, durften weder verkauft noch aufgeteilt werden; sie sollten durch das Primogeniturrecht (Erstgeborenenrecht) an den Erben übergehen. Die Kirche besaß große Ländereien, die kultiviert oder an Bauern verpachtet werden konnten, je nach Bedarf. Auch die Gemeinden besaßen Land. Diese gehörten meist zwei Formen des gemeinsamen Landbesitzes an: die Allmenden und die Gemeindelandgüter, die zur Deckung der Bedürfnisse der Gemeinschaft verpachtet wurden. Das Land der Kirche und der Gemeinden galt als dem Klerus entzogen (oder nicht veräußerbar).
Reformen der Eigentumsverhältnisse
Liberale Regierungen verpflichteten sich, die Eigentumsverhältnisse... Weiterlesen "Die Umstrukturierung des Landbesitzes: Desamortisation und Agrarreformen" »