Dienstbarkeiten und Sicherungsrechte im Recht
Eingeordnet in Rechtswissenschaft
Geschrieben am in Deutsch mit einer Größe von 11,31 KB
Dienstbarkeiten
Die Dienstbarkeit ist ein dingliches Recht, das einer Person – persönliche Dienstbarkeit – oder einem Gebäude im römischen Recht zugunsten eines anderen Eigentümers auferlegt wird. Das Rechtsinstitut der Dienstbarkeit (außer persönlichen Dienstbarkeiten) ist durch eine Beziehung zwischen zwei Grundstücken gekennzeichnet: dem Grundstück zu dessen Gunsten die Dienstbarkeit besteht (das herrschende Grundstück) und dem Grundstück, das die Belastung trägt (das dienende Grundstück). Sie wirken sich auf die Nutzung des dienenden Grundstücks aus und gewähren dem herrschenden Grundstück einen Vorteil oder Nutzen, der untrennbar mit diesem verbunden ist. Sie sind aktive oder passive, also ein dingliches Recht zur... Weiterlesen "Dienstbarkeiten und Sicherungsrechte im Recht" »