Selbstbestimmung und Befreiungsbewegungen
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Artikel 2.4 der UN-Charta
Artikel 2.4 der UN-Charta verbietet die Anwendung von Gewalt durch Staaten in den internationalen Beziehungen. Dieses Verbot muss in Bezug auf seinen Umfang qualifiziert werden. Die Anforderung betrifft nur Staaten, und das Verbot der Anwendung von Gewalt muss mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbar sein. Demnach könnten die Kolonialmächte keine Gewalt gegen koloniale Völker anwenden, um die Ausübung der Selbstbestimmung zu verhindern. Es ist jedoch möglich, die Charta so auszulegen, dass Artikel 2.4 mit der Legitimität des Kampfes der kolonialen Völker für die Unabhängigkeit vereinbar ist, denn dieser Kampf ist nicht unvereinbar mit den Zielen der Charta, und die Rechtssubjekte sind nicht Staaten,... Continue reading "Selbstbestimmung und Befreiungsbewegungen" »