Bilanzierung und Bewertung von Vorräten nach IAS/NIC: Leitfaden für Anleger
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Angaben zu Vorräten in Abschlüssen nach NIC 2
Nach NIC 2 müssen folgende Informationen zu Abschlüssen an der Börse bekannt gegeben werden:
- (a) Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Bewertung der Bestände, darunter die Formel, die für die Bewertung von Kosten verwendet wurde.
- (b) Der Buchwert von Vorräten und Teilsummen entsprechend der Einstufung der Einheit.
- (c) Der Buchwert der Vorräten, die zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet werden.
- (d) Der Buchwert der Vorräte, der als Aufwand der Berichtsperiode erfasst worden ist.
- (e) Die Höhe der Abschreibungen von Vorräten, die als Aufwand in Übereinstimmung mit Paragraph 34 erfasst werden.
- (f) Die Höhe der Auflösung der früheren Abschreibungen,