Öffentliche Güter, Trittbrettfahrer und Gemeinsame Ressourcen
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Öffentliche Güter
Öffentliche Güter stellen einen extremen Fall einer positiven Externalität dar, bei der es zu einer unzureichenden Bereitstellung kommen kann. Es handelt sich um Güter, von denen alle ohne Ausnahme profitieren können und deren Grenzkosten für die Bereitstellung einer zusätzlichen Einheit für eine weitere Person null sind.
Öffentliche Güter sind **nicht-rivalisierend** und **nicht-ausschließbar**. Das bedeutet, die Nutzung eines öffentlichen Gutes durch eine Person verringert nicht dessen Verfügbarkeit für andere, und es ist nicht möglich, Personen von der Nutzung auszuschließen.
Ein öffentliches Gut kann von der gesamten Bevölkerung ohne Ausnahme genossen werden, unabhängig davon, wer dafür bezahlt. Der... Weiterlesen "Öffentliche Güter, Trittbrettfahrer und Gemeinsame Ressourcen" »