Niederstwertprinzip & Bewertungsregeln nach HGB §252/253
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Niederstwertprinzip
Definition
Das Niederstwertprinzip resultiert aus dem Vorsichtsprinzip und bezieht sich ausschließlich auf die Folgebewertung von Vermögensgegenständen und Schulden, die beim Zugang gem. § 253 HGB mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. mit dem Erfüllungsbetrag bewertet wurden.
Gemildertes Niederstwertprinzip (Anlagevermögen)
Für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gilt das gemilderte Niederstwertprinzip. Der Anschaffungspreis ist hier „um planmäßige Abschreibungen zu vermindern“.
Strenges Niederstwertprinzip (Umlaufvermögen)
Im Gegensatz dazu gilt für Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens das strenge Niederstwertprinzip. Auch bei nicht dauerhafter Wertminderung muss hier der niedrigste... Continue reading "Niederstwertprinzip & Bewertungsregeln nach HGB §252/253" »