Vormundschaft, Pflegschaft und Kinderschutz: Dekrete 28/2009 & 93/2001
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Vormundschaft, Pflegschaft und Kinderschutz
Zugang zu Informationen und Unterlagen
Kinder, zur Förderung einer umfassenderen Aufsicht über Vormundschaft, Pflegschaft oder das Sorgerecht für Minderjährige sowie zur Inspektion der Einrichtungen durch die Staatsanwaltschaft, gilt Folgendes:
- a) unverzüglich die neuen Aufnahmemöglichkeiten für Kinder in den Schulen;
- b) Kopien aller Bescheide und die Dokumente über die Einrichtung, Änderung und Beendigung der Vormundschaft, des Sorgerechts und von Pflegeverhältnissen sowie die dazugehörigen Unterlagen;
- c) Angaben jeder Art von Interesse über die Umstände des Kindes;
- d) Zugang zu Einrichtungen und ihren Diensten sowie Zugang zu Archiven;
- e) die Anforderungen und Schriftstücke über die Wahrnehmung