Kinderschutzrecht: Risiken, Hilflosigkeit und Schutzmaßnahmen
Eingeordnet in Lehre und Ausbildung
Geschrieben am in
Deutsch mit einer Größe von 8,41 KB
Rechtliche Definitionen und Zuständigkeiten im Kinderschutz
In Artikel 12 der spanischen Verfassung ist die Volljährigkeit auf 18 Jahre festgelegt. Kinder sind Personen unter diesem Alter.
Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes definiert in Artikel 1 ein Kind als jeden Menschen unter 18 Jahren, sofern nach dem anwendbaren Recht die Volljährigkeit nicht früher erreicht wurde. Die Dekrete 93/01 und 28/09 der CV (Comunidad Valenciana) regeln den rechtlichen Schutz von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, die in der CV wohnen oder sich vorübergehend dort aufhalten, sowie von ausländischen Minderjährigen, für die Schutzmaßnahmen im Sinne der Verordnung gelten.
Volljährigkeit und Emanzipation
Der Begriff der Emanzipation ist zu... Weiterlesen "Kinderschutzrecht: Risiken, Hilflosigkeit und Schutzmaßnahmen" »