Jugendkriminalität: Maßnahmen, Prävention und rechtliche Aspekte
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Maßnahmen gegen Jugendkriminalität sind im Gesetz 8/2006 vom 4. Dezember geregelt, welches das Organgesetz 5/2000 vom 12. Januar zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Minderjährigen ändert. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Strafen für von Jugendlichen begangene Straftaten zu verschärfen und effektiver zu gestalten. Die von Jugendrichtern verhängten Maßnahmen berücksichtigen stets das Wohl des Kindes:
Maßnahmen bei Jugendkriminalität
Die Maßnahmen können sein:
- Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung: Hier leben die Jugendlichen und nehmen an Bildungs-, Arbeits- und Freizeitaktivitäten teil.
- Platzierung in einer halboffenen Einrichtung: Die Jugendlichen leben im Zentrum, können aber auch externen Aktivitäten nachgehen.