Struktur und Merkmale der öffentlichen Verwaltung in Spanien
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Die spanische öffentliche Verwaltung
Die öffentliche Verwaltung in Spanien weist folgende Merkmale auf:
- Sie wird durch eine Vielzahl von Entitäten gebildet, die Rechtspersönlichkeit und Vermögen besitzen.
- Sie ist eine juristische Person, deren Hauptzweck die Verwirklichung des allgemeinen Interesses ist.
- Ihre Handlungen unterliegen dem Recht und Gesetz.
Rechtssystem der öffentlichen Verwaltungen
Artikel 2 des Gesetzes über das Rechtssystem der öffentlichen Verwaltungen und das gemeinsame Verwaltungsverfahren besagt, dass die Regierung für die Zwecke dieses Gesetzes folgende Mittel einsetzt:
- Die allgemeine Staatsverwaltung, die Verwaltung der Autonomen Gemeinschaften und Organisationen der lokalen Verwaltung.
- Öffentliche Einrichtungen mit