Die abgeleitete verfassungsgebende Gewalt und die Reform der Verfassung
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Die abgeleitete verfassungsgebende Gewalt: Die Verfassungsreform
Ein Verfassungstext setzt vielfältige Inhalte um, definiert die Gesetzgebungsperioden (z. B. alle vier Jahre) und ruft Wahlen aus. Eine Verfassung ist auf Dauer angelegt, nicht auf eine Frist.
Die Verfassung (CE) soll Stabilität und eine lange Dauer gewährleisten. Um diese Standarddauer sicherzustellen, werden Mechanismen der Verfassungsstarrheit (Rigidität) angewandt.
Mechanismen der Verfassungsrigidität
Zur Änderung der Verfassung (CE) sind spezielle Rechtsnormen erforderlich. Normen zur Verfassungsänderung sind in der Regel nicht so flexibel wie gewöhnliche Gesetze. Sie errichten spezielle Mechanismen, die die Verfassungsänderung erschweren. Dies wird auf zwei Arten umgesetzt:
1. Materielle Unantastbarkeitsklauseln (Ewigkeitsklauseln)
Beispiel: Die deutsche Verfassung (Grundgesetz) kann in Bezug auf Grundrechte oder den sozialen und demokratischen Rechtsstaat nicht reformiert werden (Art. 79 Abs. 3 GG).
2. Formelle oder prozedurale Klauseln
Diese schaffen eine Reihe von Verfahren, die den Reformprozess behindern. Solche Verfahren sind sehr aufwendig und schwierig, um Reformversuche zu erschweren.
Verweis auf die Verfassung (CE) in den Artikeln 166 ff.
Das Verfahren zur Reform der Verfassung (Art. 166 ff. CE)
- Initiative zur Reform der CE:
- Regierung
- Kongress (zwei Fraktionen oder 1/5 der Abgeordneten)
- 50 Senatoren aus verschiedenen Fraktionen
- Autonome Parlamente
- Änderbare Inhalte (Material):
Es gibt keine materiellen Unantastbarkeitsklauseln (im Gegensatz zum deutschen Beispiel). Es kann jeder Teil der CE geändert werden, um neue Inhalte hinzuzufügen oder bestehende Teile zu modifizieren.
- Verfahren (abhängig vom Änderungsgegenstand):
Das verschärfte Verfahren (Art. 168 CE)
Dieses Verfahren ist anzuwenden, wenn die gesamte Verfassung oder Teile davon geändert werden sollen, die den Vorläufigen Titel, Kapitel II, Abschnitt 1 des Titels I (Grundrechte) oder den Titel II (Die Krone) betreffen. Diese Teile enthalten grundlegende Prinzipien, die Grundrechte und die Krone.
Ablauf des verschärften Verfahrens:
- Zustimmung durch eine Zwei-Drittel-Mehrheit (2/3) jeder Kammer (Kongress und Senat).
- Anschließende Auflösung des Parlaments und Neuwahlen.
- Das neu gewählte Parlament muss die Entscheidung zur Reform ratifizieren.
- Das Studium und die Genehmigung des neuen Verfassungstextes müssen ebenfalls mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit (2/3) in jeder Kammer erfolgen.
- Abschließend findet eine obligatorische Volksabstimmung statt, um die vorgeschlagenen und vom Parlament gebilligten Änderungen zu ratifizieren.
Herausforderung der Mehrheitsfindung
Die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit (2/3) in jedem Haus (im Kongress 233 Abgeordnete) ist aufgrund unseres Wahlsystems nur schwer zu erreichen. Dies bedeutet, dass keine einzelne politische Kraft die Mehrheit für eine Verfassungsreform besitzt. Es erfordert daher Zeit und einen breiten Konsens zwischen den verschiedenen politischen Kräften, um diese hohen Prozentsätze zu erzielen.