Agenten im Bauprozess: Rollen und Verantwortlichkeiten
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Beteiligte Agenten
Bevollmächtigte des Objektes: Natürliche oder juristische Personen, die gemäß den geltenden Gesetzen am Bauprozess beteiligt sind.
Veranstalter: Natürliche oder juristische Person, öffentlich oder privat, die das Bauvorhaben initiiert, fördert und finanziert.
- A) Eigentümer des Grundstücks.
- B) Bereitstellung der notwendigen Dokumentation und Informationen für die Projekterstellung.
- C) Einholung der Baugenehmigung und anderer administrativer Genehmigungen.
- D) Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls und der Versicherungen.
- E) Bereitstellung der Dokumentation über die ausgeführten Arbeiten.
Designer (Planer): Der Agent, der das Projekt erstellt.
- A) Verfügt über die entsprechenden Qualifikationen.
- B) Erstellt das Projekt gemäß den geltenden Vorschriften.
- C) Vereinbart mit dem Bauträger gegebenenfalls Teilkooperationen.
Projektleitung
Direktor des Projekts (Projektleiter): Verantwortlich für die Leitung des Projekts und die Überwachung der Arbeiten im Rahmen des Vertrags.
- A) Verfügt über die entsprechende akademische Qualifikation.
- B) Überprüft die Neugestaltung von Fundament und Struktur.
- C) Löst mögliche Komplikationen, die während der Bauarbeiten auftreten.
- D) Entwickelt bei Bedarf Änderungen am Projekt.
- E) Erstellt Pläne für die Fertigstellung der Arbeiten.
Direktor der Umsetzung des Arbeitsprogramms (Bauleiter): Verantwortlich für die Ausführung der Arbeiten, die Material- und Qualitätskontrolle der Konstruktion.
Aufgaben des Bauleiters:
- A) Verfügt über die entsprechenden akademischen Qualifikationen.
- B) Überprüft den Eingang der Bauprodukte auf der Baustelle.
- C) Überwacht die Umsetzung der Materialien.
- D) Trägt Anweisungen in das Auftragsbuch ein.
- E) Unterzeichnet das Protokoll des Überdenkens (vor Beginn der Arbeiten) und die endgültige Bauzertifizierung.
- F) Hilft bei der Dokumentation der ausgeführten Arbeiten.
Optionale Adresse (Bauoberleitung): Kann je nach Komplexität des Bauvorhabens vom Projektleiter und Bauleiter gemeinsam wahrgenommen werden.
Sicherheitskoordination
Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz (Projektphase): Vom Bauträger ernannter Techniker zur Koordination der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen während der Planungsphase.
- A) Trifft konstruktive Entscheidungen.
- B) Erstellt den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan.
- C) Schätzt die Zeit für den Abschluss der Arbeiten.
Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz (Ausführungsphase): Verantwortlich für die Koordination der Sicherheits- und Gesundheitsaufgaben während der Bauphase.
- A) Stellt sicher, dass die allgemeinen Grundsätze der Prävention und Sicherheit eingehalten werden.
- B) Koordiniert die Aktivitäten auf der Baustelle, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten die Prinzipien der Prävention und Sicherheit anwenden.
Ausführende Unternehmen
Builder (Bauunternehmer): Verantwortlich für die Ausführung der Arbeiten mit den erforderlichen personellen und materiellen Ressourcen gemäß Projekt und Vertrag.
- A) Führt die Arbeiten gemäß dem Projekt aus.
- B) Verfügt über die erforderlichen Qualifikationen und Berufsausbildung.
- C) Benennt den Bauleiter (Projektleiter vor Ort).
- D) Stellt die erforderlichen Mittel und das Personal für die Arbeiten bereit.
- E) Formalisiert die Vergabe von Unteraufträgen.
- F) Unterzeichnet das Protokoll des Überdenkens und die Abnahme der Arbeiten.
- G) Stellt die Dokumentation für die ausgeführten Arbeiten bereit.
- H) Unterzeichnet die gegebenen Garantien.
Der Leiter des Projekts (Bauleiter vor Ort): Vom Bauunternehmer benannte Person mit technischer Ausbildung.
- A) Vertritt den Bauunternehmer in technischen, zeitlichen und wirtschaftlichen Aspekten.
- B) Organisiert die Ausführung mit seinem Team (Führungskräfte, technisches Personal, Verwaltungspersonal).
Subunternehmer: Natürliche oder juristische Person, die vertraglich mit dem Bauunternehmer oder einem anderen Subunternehmer verpflichtet ist, bestimmte Teile der Arbeiten auszuführen.
Selbstständige: Natürliche Person, die direkt und persönlich eine berufliche Tätigkeit ausübt. Wenn der Selbstständige Mitarbeiter beschäftigt, wird er als Auftragnehmer oder Subunternehmer betrachtet.
Lieferanten und Dienstleister
Lieferanten: Hersteller, Großhändler, Importeure und Verkäufer von Bauprodukten.
- A) Verpflichten sich zur Lieferung der Produkte gemäß Bestellung.
- B) Stellen Anweisungen für die Verwendung und Wartung der gelieferten Produkte bereit.
Einrichtungen zur Qualitätskontrolle und Prüflabore: Bieten technische Unterstützung zur Überprüfung der Qualität des Projekts und der Einhaltung der geltenden Vorschriften.
- A) Bieten fachliche Betreuung und liefern die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen.
- B) Weisen nach, dass sie über ausreichende personelle und materielle Ressourcen für eine angemessene Ausführung der Arbeiten verfügen.