Agenten im Bauprozess: Rollen und Verantwortlichkeiten

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Beteiligte Agenten

Bevollmächtigte des Objektes: Natürliche oder juristische Personen, die gemäß den geltenden Gesetzen am Bauprozess beteiligt sind.

Veranstalter: Natürliche oder juristische Person, öffentlich oder privat, die das Bauvorhaben initiiert, fördert und finanziert.

  • A) Eigentümer des Grundstücks.
  • B) Bereitstellung der notwendigen Dokumentation und Informationen für die Projekterstellung.
  • C) Einholung der Baugenehmigung und anderer administrativer Genehmigungen.
  • D) Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls und der Versicherungen.
  • E) Bereitstellung der Dokumentation über die ausgeführten Arbeiten.

Designer (Planer): Der Agent, der das Projekt erstellt.

  • A) Verfügt über die entsprechenden Qualifikationen.
  • B) Erstellt das Projekt gemäß den geltenden Vorschriften.
  • C) Vereinbart mit dem Bauträger gegebenenfalls Teilkooperationen.

Projektleitung

Direktor des Projekts (Projektleiter): Verantwortlich für die Leitung des Projekts und die Überwachung der Arbeiten im Rahmen des Vertrags.

  • A) Verfügt über die entsprechende akademische Qualifikation.
  • B) Überprüft die Neugestaltung von Fundament und Struktur.
  • C) Löst mögliche Komplikationen, die während der Bauarbeiten auftreten.
  • D) Entwickelt bei Bedarf Änderungen am Projekt.
  • E) Erstellt Pläne für die Fertigstellung der Arbeiten.

Direktor der Umsetzung des Arbeitsprogramms (Bauleiter): Verantwortlich für die Ausführung der Arbeiten, die Material- und Qualitätskontrolle der Konstruktion.

Aufgaben des Bauleiters:

  • A) Verfügt über die entsprechenden akademischen Qualifikationen.
  • B) Überprüft den Eingang der Bauprodukte auf der Baustelle.
  • C) Überwacht die Umsetzung der Materialien.
  • D) Trägt Anweisungen in das Auftragsbuch ein.
  • E) Unterzeichnet das Protokoll des Überdenkens (vor Beginn der Arbeiten) und die endgültige Bauzertifizierung.
  • F) Hilft bei der Dokumentation der ausgeführten Arbeiten.

Optionale Adresse (Bauoberleitung): Kann je nach Komplexität des Bauvorhabens vom Projektleiter und Bauleiter gemeinsam wahrgenommen werden.

Sicherheitskoordination

Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz (Projektphase): Vom Bauträger ernannter Techniker zur Koordination der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen während der Planungsphase.

  • A) Trifft konstruktive Entscheidungen.
  • B) Erstellt den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan.
  • C) Schätzt die Zeit für den Abschluss der Arbeiten.

Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz (Ausführungsphase): Verantwortlich für die Koordination der Sicherheits- und Gesundheitsaufgaben während der Bauphase.

  • A) Stellt sicher, dass die allgemeinen Grundsätze der Prävention und Sicherheit eingehalten werden.
  • B) Koordiniert die Aktivitäten auf der Baustelle, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten die Prinzipien der Prävention und Sicherheit anwenden.

Ausführende Unternehmen

Builder (Bauunternehmer): Verantwortlich für die Ausführung der Arbeiten mit den erforderlichen personellen und materiellen Ressourcen gemäß Projekt und Vertrag.

  • A) Führt die Arbeiten gemäß dem Projekt aus.
  • B) Verfügt über die erforderlichen Qualifikationen und Berufsausbildung.
  • C) Benennt den Bauleiter (Projektleiter vor Ort).
  • D) Stellt die erforderlichen Mittel und das Personal für die Arbeiten bereit.
  • E) Formalisiert die Vergabe von Unteraufträgen.
  • F) Unterzeichnet das Protokoll des Überdenkens und die Abnahme der Arbeiten.
  • G) Stellt die Dokumentation für die ausgeführten Arbeiten bereit.
  • H) Unterzeichnet die gegebenen Garantien.

Der Leiter des Projekts (Bauleiter vor Ort): Vom Bauunternehmer benannte Person mit technischer Ausbildung.

  • A) Vertritt den Bauunternehmer in technischen, zeitlichen und wirtschaftlichen Aspekten.
  • B) Organisiert die Ausführung mit seinem Team (Führungskräfte, technisches Personal, Verwaltungspersonal).

Subunternehmer: Natürliche oder juristische Person, die vertraglich mit dem Bauunternehmer oder einem anderen Subunternehmer verpflichtet ist, bestimmte Teile der Arbeiten auszuführen.

Selbstständige: Natürliche Person, die direkt und persönlich eine berufliche Tätigkeit ausübt. Wenn der Selbstständige Mitarbeiter beschäftigt, wird er als Auftragnehmer oder Subunternehmer betrachtet.

Lieferanten und Dienstleister

Lieferanten: Hersteller, Großhändler, Importeure und Verkäufer von Bauprodukten.

  • A) Verpflichten sich zur Lieferung der Produkte gemäß Bestellung.
  • B) Stellen Anweisungen für die Verwendung und Wartung der gelieferten Produkte bereit.

Einrichtungen zur Qualitätskontrolle und Prüflabore: Bieten technische Unterstützung zur Überprüfung der Qualität des Projekts und der Einhaltung der geltenden Vorschriften.

  • A) Bieten fachliche Betreuung und liefern die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen.
  • B) Weisen nach, dass sie über ausreichende personelle und materielle Ressourcen für eine angemessene Ausführung der Arbeiten verfügen.

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