Akteure im Strafprozess: Aktive und passive Parteien
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Aktive Teile im Strafverfahren (ACUS)
Zu den aktiven Teilen gehören das Ministerio Fiscal (MF), die populäre Staatsanwaltschaft (Popularklage), die private Staatsanwaltschaft sowie bestimmte Zivilkläger. Hierbei handelt es sich um natürliche oder juristische Personen sowie institutionelle Akteure, welche die Befriedigung eines bestimmten Interesses anstreben.
Das Ministerio Fiscal (MF)
Das MF ist beauftragt, den Lauf der Justiz zur Verteidigung der Rechtmäßigkeit und der Rechte der Bürger zu fördern. Es übt die Anklage vor den Gerichten aus. Um die Unparteilichkeit zu gewährleisten, ist es unumgänglich, dass der Richter der Urteilsphase keine Kenntnis von der Instruktionsphase (Ermittlungsphase) hat. Das MF arbeitet mit der Justiz zusammen, ist jedoch nicht Teil der richterlichen Gewalt.
Handlungsprinzipien des MF
- Rechtmäßigkeit: Bindung an geltendes Recht.
- Unparteilichkeit: Objektive Wahrnehmung der Aufgaben.
- Einheit der Handlung: Konsistente Rechtsanwendung.
- Hierarchische Abhängigkeit: Strukturierte Weisungsgebundenheit.
Dem MF ist die Verfolgung aller Verbrechen von Amts wegen gestattet. Bei halböffentlichen Verbrechen muss jedoch eine vorherige Beschwerde vorliegen. Bei privaten Straftaten (wie übler Nachrede und Verleumdung) ist ein Strafantrag durch den Geschädigten erforderlich, damit das MF eingreifen kann.
Aufgaben und Befugnisse
Zu den Aufgaben gehören die Inspektion der Zusammenfassung öffentlicher Vergehen sowie die Adoption erforderlicher Maßnahmen für die Forschung und das Verfahren. Das MF nimmt an allen Teilen der Untersuchungen teil. Es kann jede Art von Beweismitteln – ob dokumentarisch, persönlich oder durch Experten – anordnen, die für die Untersuchung hilfreich sind. Diese Handlungen werden unter Einhaltung gesetzlicher Garantien praktiziert. Die Entschließungen können die Archivierung oder die Präsentation vor dem Untersuchungsrichter zur Eröffnung einer Voruntersuchung umfassen.
Besondere Formen der Anklage
Privatkläger und Popularklage
Privatkläger: Dies ist die Strafverfolgung durch die vom Delikt beleidigte Person.
Popularklage: Diese wird von spanischen Bürgern ausgeübt, die nicht direkt durch das Verbrechen beleidigt wurden, aber die Einhaltung des Strafrechts fordern. Sie haben kein Recht auf zivilrechtliche Ansprüche und müssen mittels einer Querella (Klage) vorgehen.
Privatankläger und Zivilkläger
Bestimmte Verbrechen können nur durch den Beleidigten mittels einer Querella verfolgt werden. Als Zivilkläger können das MF sowie individuelle oder private Staatsanwaltschaften sowohl die strafrechtliche Verfolgung als auch die Nebenklage führen.
Passive Teile im Strafverfahren
Dies sind die Parteien, die von der Anklageseite beschuldigt werden.
Der Angeklagte (Acusado)
Dies ist eine Person, gegen die sich das Verfahren direkt richtet. Sie kann als beschuldigt, angeklagt, verhört oder verurteilt bezeichnet werden. Sobald die Justizbehörden gegen ihn ermitteln, muss ihm die Beschuldigung offiziell mitgeteilt werden.
Zivilrechtliche Haftung im Prozess
Direkte Haftung
Die direkte Haftung bezieht sich auf den Ersatz von Verlusten oder Schäden, die auf kriminelles Verhalten zurückzuführen sind. Diese wird vom Täter oder Komplizen getragen. Eine Haftung besteht auch dann, wenn die strafrechtliche Verantwortlichkeit verringert ist (z. B. bei Minderjährigen oder bei Unzurechnungsfähigkeit von Geburt an).
Subsidiäre zivilrechtliche Haftung
Wenn der direkt zivilrechtlich Haftpflichtige nicht zahlen kann, tritt alternativ eine dritte Person (z. B. Eltern oder Vormund) ein. In bestimmten Fällen kann hierfür auch die öffentliche Verwaltung (Admon. Pública) herangezogen werden.