Aktiengesellschaft und Genossenschaft — Überblick
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Kapitalgesellschaft (Aktiengesellschaft)
Diese Firma: Körperschaftsteuer — die von ihr gezahlten Steuern.
Verfassung
Verfassung: Firmen wie eskirtura (Aktiengesellschaft) werden durch eine öffentliche Urkunde gegründet (dela, Eraketa). Unter anderem sollte die Satzung der Gesellschaft mindestens Folgendes enthalten:
- Name der Firma
- Gesellschaftszweck (soziales Objekt)
- Das soziale Kapital, das in Anteile zerlegt ist
- Anzahl der Anteile
- Der Nennwert der Anteile
- Art und Reihe der Aktien
Organe
Die Kapitalgesellschaft (Public Limited) hat zwei wichtige Organe: die Generalversammlung und die Administrationsorgane (akzionisten administratzaileak / Nagusia). Die Generalversammlung trifft Beschlüsse über wichtige Fragen. Sitzungen der Mitglieder bzw. der Geschäftsführung finden statt. Die Jahresabschlüsse müssen vorgelegt werden (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Lagebericht).
Aktionäre
Akzionistak: Aktionäre sind Eigentümer einer oder mehrerer Aktien und damit Inhaber der entsprechenden Rechte (dira, honik). Die Zahlung von Sozialleistungen und Beiträgen zur Gesundheit als Folge der Ergebnisverteilung steht im Zusammenhang mit dem Beteiligungsrecht (eskubidea). Die Versammlung kann jedoch beschließen, keine Dividenden auszuschütten, d. h. den Überschuss im Unternehmen zu belassen und zu reinvestieren (ursprünglicher Ausdruck: erretserbatan).
Bei einer Kapitalerhöhung haben die Aktionäre ein Vorkaufsrecht beim Erwerb neuer Aktien. Aktien von Aktiengesellschaften sind ein wichtiger Bestandteil und verdienen besondere Aufmerksamkeit.
Kapital und Aktien
Capital Company Limited: Das Kapital ist in gleiche Teile zerlegt, von denen jeder Teil eine Aktie darstellt. Die Aktien tragen den Namen „Aktie“.
Aktien entsprechen folgenden grundlegenden Konzepten:
- Nennwert: Der Nennwert ist der Wert der einzelnen Anteile am sozialen Kapital der Gesellschaft. Das Kapital ist in gleiche Teile geteilt; jeder Teil hat einen Nennwert.
Marktwert und Erträge
Marktpreis (wirksam): Der Wert der Aktien an der Börse hängt vom Handelszeitpunkt, von Angebot und Nachfrage ab (Balioa). Der Marktwert weicht in der Regel vom Nennwert ab.
Erträge und Rentabilität: Die Erträge der Aktien werden in regelmäßigen Abständen (z. B. halbjährlich) ausgezahlt. Der Nettogewinn wird ermittelt: Bruttoeinkommen abzüglich aller Abzüge.
Genossenschaft
Gesellschaft im Interesse: Genossenschaft (Co-operative Society) dient den gemeinsamen Interessen und Bedürfnissen einer bestimmten Tätigkeit und fördert die Entwicklung einer Gemeinschaft natürlicher und juristischer Personen (zaizkie). Die Besonderheiten ergeben sich aus der Beteiligung der Mitglieder an der allgemeinen wirtschaftlichen Tätigkeit.
- Mitglieder haben freiwilligen und kostenlosen Zugang.
- Das Stammkapital der Gesellschaft muss in der Satzung festgelegt und eingetragen sein; in der Regel sind bei Gründung 25 % des Gesamtbetrags zu leisten.
- Der Firmenname führt üblicherweise das Wort „Genossenschaft“ oder die Bezeichnung „s.coop“.
Verfassung der Genossenschaft
Verfassung: Die Genossenschaft verfügt über gemeinsame Organe; typischerweise werden vier soziale Organe genannt. Dazu gehört insbesondere die Hauptversammlung der Mitglieder (nagusia, bazkideen Versammlung), in der die Beschlüsse gefasst werden und in der die gleichen Entscheidungsbefugnisse wie in anderen Führungsgremien ausgeübt werden. Die Hauptversammlung genehmigt den Jahresabschluss, entscheidet über die Verwendung des Überschusses und legt die allgemeine Politik der Genossenschaft fest.
Mitglieder und Rechte
Mitglieder: Rechte der Mitglieder sind die Mitwirkung an Aktivitäten, die Beteiligung an den Erträgen der Genossenschaft sowie das Recht auf Überschussverteilung. Unter den möglichen Maßnahmen bei Auflösung ist die Einhaltung der Vorgaben der sozialen Einrichtungen zu gewährleisten.
Genossenschaftstypen
Co-Typen: Beispiele sind Wohnungsgenossenschaften (etxebizitzakoak), landwirtschaftliche Genossenschaften (nekazaritzakoak, z. B. Igorre, Cava) sowie pädagogische Genossenschaften.