Aktiengesellschaft (SA) & Kommanditgesellschaft: Gründung & Merkmale
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Aktiengesellschaft (SA) & Kommanditgesellschaft
1. Unternehmensformen im Überblick
Die Aktiengesellschaft (SA) ist die beste Rechtsform für den Zugang zu den Kapitalmärkten und ist obligatorisch für große Unternehmen. Das Mindestkapital beträgt 60.000 Euro. Die Partner wählen zum Zeitpunkt der Gründung den Gesellschaftszweck.
Die Kommanditgesellschaft (KG) wird oft von kleinen und mittelständischen Unternehmen gewählt und erfordert ein Mindestkapital von 3.000 Euro.
2. Merkmale der Aktiengesellschaft (SA)
- Das Grundkapital ist in Aktien zerlegt. Die Aktie stellt einen Teil des Grundkapitals dar und verleiht dem Inhaber die Mitgliedschaftsrechte.
- Die Existenz des Grundkapitals ist in der Satzung der Gesellschaft festgelegt. Es muss stabil sein und ein Minimum von 60.000 Euro betragen. Wenn die Hälfte des Eigenkapitals aufgebraucht ist, muss Insolvenz angemeldet werden, und die Gesellschaft kann nicht mehr fortbestehen.
- Es ist notwendig, ein Grundkapital zu bilden, das in Aktien zerlegt ist.
- Prinzip der Stabilität und Dauerhaftigkeit: Das Grundkapital kann nicht ohne Änderungen in der Satzung geändert werden.
- Prinzip der Integration: Die Höhe des Stammkapitals muss einem effektiven Eigenkapitalbeitrag zur Gesellschaft entsprechen.
- Prinzip der Unversehrtheit (Intangibilität): Das Eigenkapital muss während der gesamten Lebensdauer des Unternehmens aufrechterhalten werden; das Vermögen darf niemals weniger als das Kapital betragen.
- Die Haftung der Partner ist auf die Höhe ihrer Einlage beschränkt (haftungsbeschränkt).
- Kommerzieller Charakter.
3. Gründung der Aktiengesellschaft (SA)
Formale Anforderungen & Veröffentlichung
Die Gründung erfordert die Erteilung einer öffentlichen Urkunde, die Eintragung ins Handelsregister und die spätere Veröffentlichung.
Gründungsurkunde & Satzung
Mindestanforderungen der Satzung
- Die Identität der Gründungsmitglieder.
- Die festgelegten Kapitaleinlagen der einzelnen Partner und die Nummerierung der zugeteilten Aktien.
- Änderungen der Gesellschaftssatzung sind schriftlich festzuhalten.
- Die Namen der Personen, die zunächst die Geschäftsführung der Gesellschaft übernehmen.
- Erwähnung der ungefähren Gründungskosten.