Aktiengesellschaften und Genossenschaften
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Aktiengesellschaft (AG)
Kapital
Das Mindestkapital einer AG beträgt 60.000 €. 25% des Kapitals müssen bei der Gründung eingezahlt werden, der Rest innerhalb von maximal fünf Jahren.
Aktien
Aktien repräsentieren einen Anteil am Unternehmen und gewähren folgende Rechte:
- Stimmrecht in der Hauptversammlung
- Recht auf Dividenden
- Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen
- Recht auf Beteiligung an der Liquidation
- Informationsrecht
Organe der AG
Hauptversammlung
Die Hauptversammlung ist die Versammlung der Aktionäre. Es gibt verschiedene Arten von Hauptversammlungen:
- Ordentliche Hauptversammlung: Findet innerhalb der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres statt.
- Außerordentliche Hauptversammlung: Kann mehrmals pro Jahr stattfinden.
- Universale Hauptversammlung: Wenn das gesamte Aktienkapital vertreten ist und die Teilnehmer zustimmen.
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat führt die Geschäfte der Gesellschaft und vertritt sie nach außen. Es gibt verschiedene Formen:
- Einzelverwaltung: Ein einzelner Geschäftsführer.
- Gesamtverwaltung: Zwei oder mehr Geschäftsführer.
- Kollegialverwaltung: Drei oder mehr Mitglieder im Verwaltungsrat.
Auflösung und Liquidation
Gründe für die Auflösung und Liquidation einer AG:
- Beschluss der Hauptversammlung
- Ablauf der in der Satzung festgelegten Frist
- Erreichen des Gesellschaftszwecks oder Unmöglichkeit der Erreichung
- Vermögensminderung unter die Hälfte des Grundkapitals
- Fusion oder Spaltung der Gesellschaft
- Kapitalminderung unter das gesetzliche Minimum
- Andere in der Satzung festgelegte Gründe
Genossenschaft
Kapital
Das Mindestkapital einer Genossenschaft ist in der Satzung festgelegt. In der Gemeinschaft Madrid beträgt das Mindestkapital 150.000 €, aufgeteilt in Geschäftsanteile der Mitglieder. Das Kapital muss bei der Gründung vollständig gezeichnet und zu mindestens 25% eingezahlt sein. Ein Mitglied darf maximal 1/3 (in Madrid 45%) des Kapitals halten. Die Summe der Anteile von Partnern darf 50% des Gesamtkapitals nicht überschreiten.
Genossenschaften sind verpflichtet, Rücklagen zu bilden.