Aktiva, Passiva & Eigenkapital: Bilanzposten erklärt

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Anlagevermögen (Langfristige Vermögenswerte)

  • Immaterielle Vermögensgegenstände

    Software: Computerprogramme, für die das Unternehmen Eigentum oder Nutzungsrechte erworben hat (gekauft von Dritten oder selbst entwickelt).

  • Sachanlagen

    • Grundstücke und Bauten: Grundstücke (städtisch, ländlich, unbebaut), Minen, Steinbrüche sowie Gebäude, die für die produktive Tätigkeit des Unternehmens bestimmt sind.

    • Technische Anlagen und Maschinen: Gesamtheit der Maschinen oder Anlagen, die zur Gewinnung oder Verarbeitung dienen.

    • Werkzeuge und Vorrichtungen: Geräte oder Werkzeuge, die Maschinen ergänzen oder unabhängig genutzt werden können.

    • Betriebs- und Geschäftsausstattung: Möbel, Geräte und Büroausstattung.

    • EDV-Ausstattung: Computer und andere elektronische Geräte.

    • Fahrzeuge: Fahrzeuge aller Art, die für den Transport von Personen, Tieren oder Waren verwendet werden.

Definition Anlagevermögen: Umfasst die Gesamtheit der Vermögenswerte, die dazu bestimmt sind, dem Unternehmen langfristig (länger als ein Jahr) zu dienen. Dazu gehören Investitionen, Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte etc.

Umlaufvermögen

  • Vorräte

    Vermögensgegenstände des Unternehmens, die für den Verkauf bestimmt sind (ggf. ohne weitere Verarbeitung).

  • Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

    • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Kunden): Forderungen gegenüber Käufern von Waren oder Nutzern von Dienstleistungen, die die Haupttätigkeit des Unternehmens darstellen.

    • Wechselforderungen: Forderungen gegenüber Kunden, die durch akzeptierte Wechsel formalisiert sind.

    • Sonstige Forderungen: Forderungen gegenüber Käufern von Dienstleistungen, die nicht die strengen Kriterien für Kunden erfüllen, sowie andere Forderungen.

  • Flüssige Mittel

    • Kasse: Verfügbarkeit von Bargeld.

    • Bankguthaben: Guthaben bei Banken und Kreditinstituten auf Sichtkonten, die leicht zugänglich sind.

Definition Umlaufvermögen: Umfasst die Gesamtheit der Vermögenswerte, die dazu bestimmt sind, kurzfristig (innerhalb eines Jahres oder des operativen Zyklus) realisiert zu werden, z. B. durch Verkauf an Kunden oder Umwandlung in liquide Mittel.

Eigenkapital

Das Eigenkapital enthält Konten, die den Wert des Ursprungskapitals und der Selbstfinanzierung des Unternehmens darstellen.

  • Gezeichnetes Kapital

    Kapital, das bei der Gründung von Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) eingebracht wurde.

  • Kapital (Einzelunternehmen)

    Das verbleibende Kapital bei Einzelunternehmen.

  • Gesetzliche Rücklagen

    Rücklagen, die das Unternehmen gemäß gesetzlicher Vorschriften (z. B. nach Artikel 214) bilden muss.

  • Jahresergebnis

    Der positive (Gewinn) oder negative (Verlust) Saldo des abgelaufenen Geschäftsjahres, der noch nicht verteilt wurde.

Langfristige Verbindlichkeiten

Langfristige Verbindlichkeiten resultieren aus externer Finanzierung mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr.

  • Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

    Schulden gegenüber Banken und Kreditinstituten aus Darlehen und anderen Krediten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

  • Sonstige langfristige Verbindlichkeiten

    Schulden gegenüber Dritten aus Anleihen und anderen Schulden mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr.

  • Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Anlagevermögen)

    Schulden gegenüber Lieferanten von Anlagegütern mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr.

Kurzfristige Verbindlichkeiten

Kurzfristige Verbindlichkeiten resultieren aus externer Finanzierung mit einer Laufzeit von höchstens einem Jahr.

  • Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

    Finanzschulden und andere Verbindlichkeiten gegenüber Banken und Kreditinstituten mit Fälligkeit innerhalb eines Jahres.

  • Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Anlagevermögen)

    Schulden gegenüber Lieferanten von Anlagegütern mit einer Laufzeit von höchstens einem Jahr.

  • Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Handelswaren)

    Schulden gegenüber Lieferanten für den Kauf von Waren oder anderen im Umlaufvermögen definierten Gegenständen (z. B. gemäß Gruppe 3).

  • Wechselverbindlichkeiten

    Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten, die durch akzeptierte Wechsel formalisiert sind.

  • Verbindlichkeiten für erhaltene Leistungen

    Schulden für erhaltene Dienstleistungen, die nicht den Status von Lieferantenverbindlichkeiten haben.

  • Steuerverbindlichkeiten

    Steuern zugunsten des Staates, die noch nicht bezahlt wurden, unabhängig davon, ob das Unternehmen Steuerschuldner ist oder als Einbehaltungsstelle agiert.

  • Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern

    Schulden gegenüber Sozialversicherungsträgern, z. B. aus Beitragszahlungen.

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