Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): Definition & Kontrolle

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Verträge, bei denen der Empfänger den Inhalt des Vertrages nicht ändern kann, d.h. ihn nur akzeptieren muss.

Der Anbieter stellt den Inhalt des Vertrages einseitig auf, wobei die Bedingungen unter den Allgemeinen Vertragsbedingungen zusammengefasst werden. Verträge dieser Art enthalten einseitig festgelegte Klauseln (vorformulierte Klauseln), die in eine Vielzahl von Verträgen eingebettet sind und der anderen Vertragspartei auferlegt werden. Der Käufer hat keine andere Wahl, als diese zu akzeptieren, wenn er die Ware oder Dienstleistung, die mit diesem Vertrag erbracht wird, erhalten möchte.

Typischerweise finden sich diese Verträge im Verbrauchergeschäft, d.h. zwischen Unternehmen und Verbrauchern (z.B. bei Strom- oder Versicherungsverträgen), oder bei Verträgen für große Firmen (z.B. wenn große Unternehmen ihren Willen kleineren Unternehmen auferlegen).

Bei dieser Art von Verträgen wird von einem großen wirtschaftlichen Gefälle zwischen den Parteien ausgegangen, obwohl rechtliche Gleichheit besteht.

Damit die wirtschaftliche Ungleichheit kein absolut entscheidender Faktor ist, gibt es Mechanismen zum Verbraucherschutz. Diese Mechanismen sind:

  • Allgemeines Gesetz über Verbraucherschutz und Nutzer vom 19. Juli 1980. Es gilt nur für Verbraucherverträge.
  • Gesetz über Allgemeine Vertragsbedingungen vom 13. April 1998. Es gilt für beide Arten von Verträgen.

Kontrolle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Kontrolle der Einbeziehung in den Vertrag

Es wird davon ausgegangen, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Vertrages werden, wenn der Vertragspartner sie bei Vertragsschluss zur Kenntnis nehmen konnte und ihrer Geltung zustimmt.

Kontrolle der Formulierung der Allgemeinen Vertragsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen so formuliert sein, dass sie für den Vertragspartner verständlich sind.

Kontrolle des Inhalts der Allgemeinen Vertragsbedingungen

Das Verbot missbräuchlicher Klauseln gilt insbesondere für Verträge mit Verbrauchern. Eine missbräuchliche Allgemeine Geschäftsbedingung verstößt gegen das Gebot von Treu und Glauben und führt zum Nachteil des Verbrauchers zu einem erheblichen Ungleichgewicht der Rechte und Pflichten.

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