Allgemeines Gesetz der Staatskasse
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Regulatorische Grundsätze
Artikel I. - Kassenhaltung
Zentralisierte Verwaltung der öffentlichen Gelder an jeder Institution oder Behörde, unabhängig von der Finanzierungsquelle und ihrem Zweck. Die verantwortliche Stelle sollte die Bezeichnung und Registrierung der Übung respektieren.
Artikel II. - Wirtschaftlichkeit
Die Entsorgung und Endlagerung von öffentlichen Mitteln ermöglicht die optimale Umsetzung und Überwachung, um ihre Kosten dauerhaft zu minimieren.
Artikel III. - Wahrheit
Berechtigungen und Verarbeitungen werden zentral durchgeführt, vorausgesetzt, dass die vom Unternehmen erfassten Informationen in Bezug auf Handlungen und Verwaltungsakte, die rechtlich befugt und ausgeführt wurden, nachhaltig dokumentiert sind.
Artikel IV. - Opportunität
Wahrnehmung und Akkreditierung von öffentlichen Mitteln innerhalb der vorgeschriebenen Frist, so dass sie am Ort und zur Zeit, in der sie verwendet werden müssen, verfügbar sind.
Artikel V. - Programmierung
Sammlung, Organisation und Präsentation des Staates und der Flüsse der öffentlichen Einnahmen und Ausgaben. Identifizieren Sie angemessene Vorschüsse, um erwartete Größen zu antizipieren, je nach ihrer Herkunft und Art, um ihre ordnungsgemäße Entsorgung festzulegen und gegebenenfalls saisonale Finanzierungsalternativen zu quantifizieren und zu bewerten.
Artikel VI. - Sicherheit
Verhütung von Gefahren und Risiken bei der Behandlung und Verbuchung von Transaktionen mit öffentlichen Geldern und die Erhaltung der Elemente, die zu ihrer Umsetzung beitragen, und derjenigen, die sie unterstützen.
Artikel 1. - Anwendungsbereich des Gesetzes
Dieses Gesetz soll die Grundregeln für das Funktionieren der Staatskasse in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 28 112 - Rahmengesetz für das Finanzmanagement des öffentlichen Sektors - schaffen.
Artikel 2. - Geltungsbereich
2.1 Diesem Gesetz unterliegen alle Einrichtungen und Agenturen des öffentlichen Sektors auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene.
2.2 Staatliche Unternehmen des öffentlichen Rechts, des Privatrechts und gemischte Unternehmen mit direkter oder indirekter Beteiligung unterliegen diesem Gesetz nur in Bezug auf die Bestimmungen von Artikel 12.
Kapitel II
Definition und Zusammensetzung des Nationalen Schatzamtsystems
Artikel 3. - Definition
Das Nationale Schatzamt ist das System, das aus den Organen, Vorschriften, Verfahren, Techniken und Instrumenten besteht, die auf die Verwaltung der öffentlichen Mittel, Einrichtungen und Organisationen des öffentlichen Sektors ausgerichtet sind, unabhängig von der Finanzierungsquelle und ihrer Verwendung.
Artikel 4. - Zusammensetzung des Systems
Das Nationale Schatzamt setzt sich wie folgt zusammen:
a) Auf zentraler Ebene: Die Nationale Direktion des Schatzamtes des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen, die das Dachorgan des Systems ist und als solches die Regelungen genehmigt, Verfahren implementiert und Transaktionen im Rahmen ihrer Befugnisse ausführt.
b) Auf dezentraler oder operativer Ebene: Durch die ausführenden Einheiten und gleichwertigen Einheiten in den öffentlichen Einrichtungen, die unter dieses Gesetz fallen, und die jeweiligen Kassen oder Büros an ihrer Stelle.
Kapitel III
Zuständige Stellen und Befugnisse des Nationalen Schatzamtsystems
Artikel 5. - Das Nationale Schatzamt
Die Nationale Direktion des Schatzamtes ist verantwortlich für den Nationalen Schatzmeister, der vom Finanzminister unter Berücksichtigung der folgenden Mindestanforderungen ernannt wird:
a) Peruaner von Geburt;
b) Hochschulabschluss;
c) Keine strafrechtliche Verurteilung oder vollstreckbare Aberkennung wegen vorsätzlicher Straftat;
d) Nicht aus öffentlichen Ämtern entlassen worden sein und kein Disziplinarverfahren anhängig haben;
e) Keine Forderungen von Einrichtungen des öffentlichen Sektors haben.
Artikel 6. - Zuständigkeiten der Nationalen Direktion des Schatzamtes
Die Funktionen des Nationalen Schatzamtes sind ausschließlich und exklusiv:
a) Zentralisierung der Verfügbarkeit von öffentlichen Mitteln unter Beachtung der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der ausführenden Einheiten und der entsprechenden Einheiten in den Unternehmen, die sie verwalten und registrieren.
b) Durchführung jeder Art von Bank- und Schatzamtsgeschäften für die Mittel, die ihr entsprechen, um sie zu verwalten und zu registrieren.