Amtsantritt und Nachfolge des chilenischen Präsidenten
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Amtsantritt und Proklamation des Präsidenten
Proklamation der Amtsübernahme und Eid oder Versprechen: Gemäß Art. 27 Abs. 1 der Verfassung prüft das Wahltribunal die Wahl und informiert unverzüglich den Präsidenten des Senats. 90 Tage nach der ersten oder einzigen Abstimmung tritt der Kongress im Plenum in öffentlicher Sitzung mit den anwesenden Mitgliedern zusammen (ein Quorum ist nicht erforderlich). In dieser Sitzung wird unter Hinweis auf die Entscheidung des Wahltribunals (Tribunal Calificador de Elecciones) der gewählte Präsident (President Elect) proklamiert.
Die feierliche Sitzung und der Amtseid
Vor dem Präsidenten des Senats schwört der gewählte Präsident Treue oder verspricht, das Amt des Präsidenten der Republik gewissenhaft auszuführen, die Unabhängigkeit der Nation zu wahren, der Verfassung und den Gesetzen zu gehorchen und sein Amt sofort anzutreten.
Amtsnachfolge und Stellvertretung
Die Amtsnachfolge: Wenn der Präsident der Republik oder der gewählte Präsident an der Ausübung seines Amtes gehindert ist, wird er durch die in der Verfassung vorgesehene Behörde ersetzt.
Regelungen zur Nachfolge (Art. 28)
Gemäß dem geänderten ersten Absatz von Artikel 28 gilt: "Wenn der gewählte Präsident sein Amt nicht antreten kann, übernimmt vorerst der Vizepräsident mit diesem Titel das Amt, gefolgt vom Präsidenten des Senats, in dessen Ermangelung vom Präsidenten der Abgeordnetenkammer und schließlich vom Präsidenten des Obersten Gerichtshofs."
Absolutes Hindernis (Art. 28 der Verfassung von 1980): Der Vizepräsident muss innerhalb von 10 Tagen eine Neuwahl in der durch die Verfassung und das Wahlgesetz vorgeschriebenen Weise für einen Termin innerhalb von 60 Tagen einberufen. Dies gilt, wenn die Wahl nicht angenommen wird oder ein Hindernis zur Neuwahl führt.
Vorübergehende Beeinträchtigungen (Art. 29)
Stellvertretung (Subrogación): Bei vorübergehenden Beeinträchtigungen (Art. 29 Verf.) gelten folgende Gründe:
1. Krankheit, die die Ausübung des Amtes verhindert.
2. Abwesenheit vom Hoheitsgebiet der Republik gemäß Artikel 53 Nr. 6 der Verfassung (mit Genehmigung des Senats).
3. Ein weiterer wichtiger Grund (z. B. im Falle einer Anklage, wenn der Präsident das Amt ruhen lässt, um das Ende des Prozesses abzuwarten).
Wer das Amt antritt, führt den Titel Vizepräsident der Republik. Der Inhaber wird gesetzlich bestimmt (gemäß DFL 5802, 1942). Absolute Hindernisse führen zur Vakanz des Amtes (Art. 29 Abs. 2 Verf.).
Regelungen zur Neuwahl des Präsidenten
Bei einer Restlaufzeit von weniger als 2 Jahren (Art. 29 Abs. 3): Das Plenum des Kongresses wählt mit absoluter Mehrheit der Senatoren und Abgeordneten einen Nachfolger. Die Wahl erfolgt innerhalb von zehn bis dreißig Tagen nach Eintritt der Vakanz.
Bei einer Restlaufzeit von 2 Jahren oder mehr (Art. 29 Abs. 4): Der Vizepräsident beruft innerhalb von 10 Tagen eine Wahl für einen Termin 60 Tage nach der Bekanntmachung ein. Der so gewählte Präsident tritt sein Amt am zehnten Tag nach der Verkündung an.
Einschränkungen der Nachfolge (Art. 29 Abs. 5): Der Nachfolger schließt lediglich die verbleibende Amtszeit des Ersetzten ab. Zudem ist er als Kandidat für die nächste Präsidentschaftswahl ausgeschlossen.
Statut der ehemaligen Präsidenten
Statut der ehemaligen Präsidenten der Republik: Artikel 30 der Verfassung wurde durch das Verfassungsreformgesetz Nr. 19.672 vom 28. April 2000 ergänzt.
Würde des ehemaligen Präsidenten: Gemäß Art. 30 Abs. 2 erhält jeder, der dieses Amt für die gesamte Amtszeit ausgeübt hat, unmittelbar und vollwertig die offizielle Würde eines ehemaligen Präsidenten der Republik.
Ausschluss und Immunität (Art. 30)
Wer die Würde nicht erhält (Art. 30 Abs. 4):
1. Personen, die ihres Amtes enthoben wurden.
2. Personen, die in einem Amtsenthebungsverfahren verurteilt wurden.
Rechte ehemaliger Präsidenten (Art. 30 Abs. 3):
I. Parlamentarische Immunität:
1. Sie können nicht angeklagt oder ihrer Freiheit beraubt werden, es sei denn, das Plenum des zuständigen Berufungsgerichts genehmigt dies nach Prüfung der Tatsachen. Diese Entscheidung kann vor dem Obersten Gerichtshof angefochten werden.
2. Eine Festnahme ist nur in flagranti (auf frischer Tat) möglich. In diesem Fall muss das Berufungsgericht sofort mit den entsprechenden Informationen befasst werden. Das Gericht entscheidet über die Zulassung der Anklage. Auch hier ist eine Berufung beim Obersten Gerichtshof möglich.
Was geschieht, wenn durch eine rechtskräftige Entscheidung eine Beteiligung an Straftaten festgestellt wird?
A. Die Würde wird entzogen oder ausgesetzt.
B. Der Betroffene unterliegt der ordentlichen Justiz.