Änderung, Aussetzung und Beendigung von Arbeitsverträgen

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1. Modifikation des Arbeitsvertrags

Der Arbeitsvertrag regelt die vereinbarten Beschäftigungsbedingungen (Arbeitsort, Zeitplan etc.).

1.1 Arbeitsmobilität

Der Arbeitnehmer wird für bestimmte Funktionen an einem festgelegten Ort eingestellt.

Funktionale Mobilität

Wenn der Arbeitgeber die Aufgaben ändert, für die der Arbeitnehmer eingestellt wurde, gelten folgende Grenzen:

  • Respekt für die Würde: Schutz vor Diskriminierung und Wahrung der Ehre, unabhängig von beruflicher Ausbildung und Förderung.
  • Tarifrecht: Entsprechung der beruflichen Qualifikation. Der Lohn der Herkunft muss beibehalten werden, wenn eine niedrigere Besoldungsgruppe zugewiesen wird.
  • Bedingungen:
    • Innerhalb derselben Berufsgruppe: Mobilität zwischen verschiedenen Kategorien ist nicht zulässig.
    • Nur aus technischen oder organisatorischen Gründen gerechtfertigt.
    • Bei Zuweisung einer niedrigeren Kategorie nur aus unvorhersehbaren Gründen.
    • Bei Zuweisung einer höheren Kategorie für mehr als 6 Monate innerhalb eines Jahres oder 8 Monate innerhalb von 2 Jahren kann eine Höherstufung beansprucht werden.

Geografische Mobilität

Wenn der Arbeitgeber den Arbeitsort ändert.

  • Transfer (Traslado): Definitive Änderung des Arbeitsplatzes, die einen Wohnortwechsel erfordert. Erfordert wirtschaftliche, technische, organisatorische oder produktionsbedingte Gründe. Vorankündigung: mindestens 30 Tage.
  • Entsendung (Desplazamiento): Vorübergehende Änderung des Arbeitsplatzes ohne Wohnortwechsel. Dauer: Gilt als Transfer, wenn sie 12 Monate innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren überschreitet. Vorankündigung: mindestens 5 Tage bei Änderungen über 3 Monaten.

1.2 Wesentliche Änderungen

Die Umwandlung grundlegender Beschäftigungsbedingungen gemäß Artikel 41 ET (z. B. Arbeitszeit, Schichtsystem, Entlohnungssystem).

2. Aussetzung des Arbeitsvertrags

Tritt ein, wenn die Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag vorübergehend unterbrochen werden. Der Arbeitgeber zahlt in dieser Zeit kein Gehalt.

2.1 Ursachen

  • Gegenseitiges Einvernehmen.
  • Im Vertrag festgelegte Ursachen.
  • Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit (Krankheit/Unfall).
  • Mutterschaft, Vaterschaft, Adoption oder Pflege.
  • Öffentliches Amt oder Gewerkschaftstätigkeit.
  • Freiheitsentzug (ohne rechtskräftiges Urteil).
  • Disziplinarische Suspendierung.
  • Höhere Gewalt.

2.2 Excedencia (Sonderurlaub)

Ein spezieller Fall der Aussetzung, bei dem der Arbeitsplatz nicht immer garantiert bleibt.

  • Forciert: Bei Ausübung eines öffentlichen Amtes oder Gewerkschaftsamtes.
  • Freiwillig: Für Mitarbeiter mit mindestens 1 Jahr Betriebszugehörigkeit (Dauer: 4 Monate bis 5 Jahre).
  • Betreuung: Zur Pflege von Kindern (bis 3 Jahre) oder Angehörigen (bis 2 Jahre).

3. Beendigung des Arbeitsvertrags

Mögliche Gründe für die Vertragsbeendigung:

  • Gegenseitiges Einvernehmen.
  • Ablauf der vereinbarten Zeit oder Beendigung der Dienstleistung.
  • Rücktritt oder Verzicht des Arbeitnehmers.
  • Schwerwiegende Verletzung der Pflichten durch den Arbeitgeber (z. B. Nichtzahlung von Löhnen).
  • Tod, Pensionierung oder Invalidität des Arbeitnehmers.
  • Fälle von geschlechtsspezifischer Gewalt.

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