Änderungen des Arbeitsvertrags: Mobilität
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Änderungen des Arbeitsvertrags: Mobilität der Arbeitskräfte
Funktionale Mobilität
Der Arbeitnehmer führt andere als die vertraglich vereinbarten Aufgaben aus.
Merkmale:
- Erfolgt ohne Beeinträchtigung der Würde des Arbeitnehmers.
- Unter Wahrung der Ausbildung und beruflichen Entwicklung.
- Weiterhin Anspruch auf das Gehalt der höheren Kategorie (falls zutreffend).
Arten funktionaler Mobilität (außerhalb der Berufsgruppe):
- Funktionen einer höheren Besoldungsgruppe:
- Arbeitnehmer mit Hochschulabschluss (2. Grades).
- Anspruch auf Gehalt der höheren Kategorie.
- Möglichkeit der Beförderung nach 6 Monaten (1 Jahr) oder 8 Monaten (2 Jahre).
- Funktionen einer niedrigeren Kategorie:
- Muss aus technischen und organisatorischen Gründen gerechtfertigt sein.
- Nur solange erforderlich.
- Muss unvorhersehbar und aus zwingenden Gründen erfolgen.
- Weiterhin Anspruch auf das ursprüngliche Gehalt.
Innerhalb der Berufsgruppe:
- Keine gesonderte Begründung erforderlich, nur der entsprechende Abschluss.
Geografische Mobilität
Ein Arbeitnehmer führt seine Arbeit an anderen Orten als den im Vertrag genannten aus.
Arten:
- Versetzung (Transfers):
- Merkmale: Versetzung an eine andere Einrichtung, die einen Wohnsitzwechsel des Arbeitnehmers erfordert.
- Ursachen: Wirtschaftliche, technische usw. Gründe, die die Versetzung rechtfertigen.
- Vorgehensweise:
- Schriftliche Mitteilung an den Arbeitnehmer innerhalb von 30 Tagen vor der Versetzung.
- Bei kollektiven Versetzungen: Eröffnung einer Anhörung mit den Arbeitnehmervertretern (30 Kalendertage).
- Optionen des Arbeitnehmers:
- A) Annahme der Versetzung: Anspruch auf Erstattung der Umzugskosten (für sich und die Familie).
- B) Umzug und Beschwerde gegen die Entscheidung vor dem Sozialgericht.
- C) Kündigung des Vertrags: Entschädigung von 20 Tagen pro Dienstjahr (maximal 12 Monatsraten).
- Abordnung:
- Merkmale: Zeitweilige Versetzung eines Arbeitnehmers an eine andere Einrichtung. Dauert die Abordnung länger als 12 Monate innerhalb von 3 Jahren, gilt sie als Versetzung.
- Vorgehensweise: Mitteilung an den Arbeitnehmer innerhalb von 5 Arbeitstagen vor der Abordnung, wenn diese länger als 3 Monate dauert.
- Optionen des Arbeitnehmers:
- A) Annahme der Abordnung: Anspruch auf bezahlte Freistellung für 4 Tage alle 3 Monate für Heimreisen.
- B) Umzug und Beschwerde (wie bei Versetzungen).