Änderungen des Arbeitsvertrags: Mobilität

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Änderungen des Arbeitsvertrags: Mobilität der Arbeitskräfte

Funktionale Mobilität

Der Arbeitnehmer führt andere als die vertraglich vereinbarten Aufgaben aus.

Merkmale:

  • Erfolgt ohne Beeinträchtigung der Würde des Arbeitnehmers.
  • Unter Wahrung der Ausbildung und beruflichen Entwicklung.
  • Weiterhin Anspruch auf das Gehalt der höheren Kategorie (falls zutreffend).

Arten funktionaler Mobilität (außerhalb der Berufsgruppe):

  • Funktionen einer höheren Besoldungsgruppe:
    • Arbeitnehmer mit Hochschulabschluss (2. Grades).
    • Anspruch auf Gehalt der höheren Kategorie.
    • Möglichkeit der Beförderung nach 6 Monaten (1 Jahr) oder 8 Monaten (2 Jahre).
  • Funktionen einer niedrigeren Kategorie:
    • Muss aus technischen und organisatorischen Gründen gerechtfertigt sein.
    • Nur solange erforderlich.
    • Muss unvorhersehbar und aus zwingenden Gründen erfolgen.
    • Weiterhin Anspruch auf das ursprüngliche Gehalt.

Innerhalb der Berufsgruppe:

  • Keine gesonderte Begründung erforderlich, nur der entsprechende Abschluss.

Geografische Mobilität

Ein Arbeitnehmer führt seine Arbeit an anderen Orten als den im Vertrag genannten aus.

Arten:

  1. Versetzung (Transfers):
    • Merkmale: Versetzung an eine andere Einrichtung, die einen Wohnsitzwechsel des Arbeitnehmers erfordert.
    • Ursachen: Wirtschaftliche, technische usw. Gründe, die die Versetzung rechtfertigen.
    • Vorgehensweise:
      • Schriftliche Mitteilung an den Arbeitnehmer innerhalb von 30 Tagen vor der Versetzung.
      • Bei kollektiven Versetzungen: Eröffnung einer Anhörung mit den Arbeitnehmervertretern (30 Kalendertage).
    • Optionen des Arbeitnehmers:
      • A) Annahme der Versetzung: Anspruch auf Erstattung der Umzugskosten (für sich und die Familie).
      • B) Umzug und Beschwerde gegen die Entscheidung vor dem Sozialgericht.
      • C) Kündigung des Vertrags: Entschädigung von 20 Tagen pro Dienstjahr (maximal 12 Monatsraten).
  2. Abordnung:
    • Merkmale: Zeitweilige Versetzung eines Arbeitnehmers an eine andere Einrichtung. Dauert die Abordnung länger als 12 Monate innerhalb von 3 Jahren, gilt sie als Versetzung.
    • Vorgehensweise: Mitteilung an den Arbeitnehmer innerhalb von 5 Arbeitstagen vor der Abordnung, wenn diese länger als 3 Monate dauert.
    • Optionen des Arbeitnehmers:
      • A) Annahme der Abordnung: Anspruch auf bezahlte Freistellung für 4 Tage alle 3 Monate für Heimreisen.
      • B) Umzug und Beschwerde (wie bei Versetzungen).

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