Anforderungen und Grundsätze für privates Sicherheitspersonal

Eingeordnet in Rechtswissenschaft

Geschrieben am in Deutsch mit einer Größe von 2,67 KB

Anforderungen zur Regulierung (Art. 53 und 54 RSP)

Allgemeine Voraussetzungen

Die folgenden allgemeinen Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein:

  • Volljährigkeit.
  • Staatsangehörigkeit eines EU-Landes oder eines vergleichbaren Staates.
  • Besitz der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit, die zur Ausübung der Aufgaben erforderlich ist. Es darf keine Krankheit vorliegen, die die Ausübung behindert.
  • Strafregister: Keine frühere Verurteilung wegen rechtswidriger Eingriffe in das Recht auf Ehre, Familie, Privatsphäre und Reputation. Ebenso keine Verurteilung wegen Verletzung des Rechts auf Geheimhaltung der Kommunikation oder anderer Grundrechte in den 5 Jahren vor dem Antrag.
  • Nicht für 2 Jahre (bei schwerer Verletzung) oder 4 Jahre (bei sehr schwerer Verletzung) im Bereich der privaten Sicherheit suspendiert oder ausgesetzt worden.
  • Nicht aus dem Dienst der Sicherheitskräfte (FCS) oder der Streitkräfte entlassen oder ausgeschlossen worden.
  • Keine Kontrolle über Organisationen, Dienstleistungen oder Maßnahmen der Sicherheit, Überwachung und Untersuchung ausgeübt oder persönliche oder private Medien als Mitglied der FCS in den letzten 2 Jahren vor dem Antrag genutzt haben.
  • Erfolgreiches Bestehen der Wissensnachweise und der Akkreditierungstests für die jeweiligen Funktionen.

Spezifische Anforderungen

Diese Anforderungen hängen von der Art des Personals ab und sind kumulativ zu den allgemeinen Voraussetzungen zu erfüllen.

Verlust der Eignung (Art. 64 RSP)

Der Verlust der Eignung tritt aufgrund der im Gesetz besteuerten Ursachen ein:

  • Verlust einer der Anforderungen (allgemein oder spezifisch) für den Ruhestand oder die spezielle Durchführung der Sanktion kurz über die Zurücknahme der Zuteilung.

Der Verlust der Eignung tritt nicht nur aufgrund des Verlusts der strengen Qualifikation ein, sondern auch durch die Folgen der Untätigkeit von privatem Sicherheitspersonal (Art. 64.2 RSP).

Folgen der Untätigkeit

Eine Leerlaufzeit von mehr als 2 Jahren erfordert die erneute Erfüllung der Zulassungsanforderungen gemäß Art. 10.3 LSP. Dies beinhaltet das Überwinden spezifischer Tests, die vom Ministerium des Innern festgelegt werden.

Grundsätze des Handelns

Das Personal muss folgende Grundsätze beachten:

  • Einhaltung der Grundsätze der Integrität und Würde.
  • Schutz und korrekte Behandlung von Personen; Vermeidung von Missbrauch, Willkür und Gewalt.
  • Kongruenz und Verhältnismäßigkeit beim Einsatz ihrer Kompetenzen und Ressourcen.

Verwandte Einträge: