Anlagevermögen und Jahresabschluss: Grundlagen nach HGB

Eingeordnet in Rechtswissenschaft

Geschrieben am in Deutsch mit einer Größe von 2,79 KB

Zugangs- und Folgebewertung des Anlagevermögens

Nach § 247 Abs. 2 HGB werden Vermögensgegenstände dem Anlagevermögen zugeteilt, wenn sie dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Im Allgemeinen wird hier von einer Nutzungsdauer von über einem Jahr ausgegangen.

Die Bewertung des Anlagevermögens bestimmt, mit welchem Wert die Anlagegüter in die Bilanz eingehen. Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet (§ 253 Abs. 1 HGB).

Das Anlagevermögen wird in abnutzbare (zeitlich begrenzte Nutzung) und nicht abnutzbare (nicht zeitlich begrenzte Nutzung) Vermögensgegenstände unterschieden (§ 253 Abs. 3 HGB).

Nicht abnutzbares Anlagevermögen

Nicht abnutzbare Vermögensgegenstände werden mit den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Da sie keiner zeitlich begrenzten Nutzung unterliegen, werden sie nicht planmäßig abgeschrieben.

Abnutzbares Anlagevermögen

Abnutzbare Vermögensgegenstände sind mit den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AK/HK), vermindert um planmäßige Abschreibungen, zu bewerten. Die planmäßige Abschreibung begründet sich durch die Abnutzung der Vermögensgegenstände durch Zeit und Gebrauch. Dieser Werteverzehr wird durch die Abschreibungen erfasst.

Der Jahresabschluss nach HGB

Der Jahresabschluss ist der rechnerische Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres. Er stellt die finanzielle Lage und den Erfolg eines Unternehmens fest und umfasst den Abschluss der Buchhaltung, die Zusammenstellung von Rechnungslegungsdokumenten sowie deren Prüfung, Bestätigung und Veröffentlichung. Gemäß § 242 HGB besteht ein Jahresabschluss aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).

Bestandteile und Fristen nach Unternehmensgröße

Große und mittelgroße Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich zum Jahresabschluss einen Lagebericht erstellen. Für die Erstellung des Jahresabschlusses gelten unterschiedliche Fristen:

  • Große und mittelgroße Kapitalgesellschaften: Innerhalb der ersten drei Monate des Folgegeschäftsjahres.
  • Kleine Kapitalgesellschaften: Innerhalb der ersten sechs Monate des Folgegeschäftsjahres.

Funktionen des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss erfüllt zwei Grundfunktionen:

  • Informationsfunktion: Er gibt Auskunft über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens.
  • Bemessungsfunktion: Er dient als Grundlage für die Ergebnisverteilung (z. B. Gewinnausschüttung).

Verwandte Einträge: