Arbeitnehmer- und Arbeitgeberpflichten

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Pflichten der Arbeitnehmer

Die Hauptaufgabe der Arbeitnehmer ist es, ihre Arbeitsleistung wie vereinbart zu erbringen.

1. Pflicht zu Treu und Glauben und Fleiß

Verträge basieren auf dem Prinzip von Treu und Glauben. Arbeitnehmer dürfen die andere Partei nicht ausnutzen oder irreführen. Sie müssen zügig arbeiten, sodass das Ergebnis zufriedenstellend ist. Treu und Glauben umfasst:

  • Verbesserung der Produktivität
  • Kontrolle der Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen
  • Einhaltung der Beschlüsse des Arbeitgebers und der Vereinbarungen

Die Nichteinhaltung dieser Pflicht ist ein Grund für eine fristlose Kündigung ohne Ausgleich.

2. Wettbewerbsverbot und Verbleib im Unternehmen

Die Pflicht, während der Dauer des Arbeitsvertrags nicht mit dem Unternehmen zu konkurrieren, ist gesetzlich festgelegt. Arbeitgeber können sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter nach Beendigung des Arbeitstages nicht mit ihnen konkurrieren.

Arbeitnehmer können sich zur vollständigen Hingabe an das Unternehmen verpflichten (mit konkreter Entschädigung). Der Arbeitnehmer kann diesen Pakt mit einer Frist von 30 Tagen brechen (ohne Anspruch auf Entschädigung).

Ein Wettbewerbsverbot kann auch nach Ablauf des Arbeitsvertrags vereinbart werden, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse hat (mit angemessener finanzieller Entschädigung für den Arbeitnehmer).

Wenn der Arbeitnehmer eine bestimmte fachliche Kompetenz erworben hat, kann er sich verpflichten, für einen bestimmten Zeitraum (maximal 2 Jahre, schriftlich) im Unternehmen zu bleiben. Bei vorzeitigem Ausscheiden hat der Arbeitgeber Anspruch auf Schadensersatz.

Rechte und Befugnisse des Arbeitgebers

Weisungsrecht

Der Arbeitgeber hat das Recht, die Arbeit zu organisieren. Dies umfasst:

  • Erteilung von Anweisungen
  • Festlegung von Arbeitsregeln
  • Einseitige Änderung der Arbeitsbedingungen (in einigen Fällen)
  • Überwachung und Kontrolle der Tätigkeiten
  • Überwachung des Krankheitsstatus

Der Arbeitgeber muss die Würde, die Privatsphäre und den Grundsatz der Gleichheit beachten.

Der Arbeitnehmer muss Anweisungen befolgen, kann sich aber beschweren, außer bei:

  • Belästigung
  • Unmittelbarer Gefahr
  • Illegalität
  • Verletzung von Sicherheits- und Gesundheitsstandards

Eine unberechtigte Ablehnung kann zur fristlosen Kündigung führen.

Disziplinargewalt

Der Arbeitgeber kann Arbeitnehmer für Fehlverhalten bestrafen. Verstöße und Sanktionen müssen verhältnismäßig sein. Schwere Verstöße und Sanktionen müssen dem Arbeitnehmer und den Arbeitnehmervertretern schriftlich mitgeteilt werden. Bei Uneinigkeit kann der Rechtsweg beschritten werden.

Verbotene Sanktionen:

  • Verringerung des Urlaubs
  • Lohnabzüge

Beispiele für Sanktionen:

  • Mündliche oder schriftliche Verwarnung
  • Suspendierung ohne Bezahlung
  • Verlust des Dienstalters
  • Fristlose Kündigung

Vor der Verhängung einer Sanktion muss geprüft werden, ob der Verstoß nicht verjährt ist.

Recht auf Einhaltung der Arbeitspflichten

Der Arbeitgeber hat das Recht, vom Arbeitnehmer die Einhaltung der Verpflichtungen in Bezug auf die Arbeit in gutem Glauben und mit Fleiß zu verlangen, sowie die Einhaltung der Vorschriften für Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz.

Pflichten des Arbeitgebers

Schutzpflicht

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitnehmer zu schützen. Dies umfasst:

  • Bewertung von Risiken am Arbeitsplatz
  • Regelmäßige ärztliche Überwachung
  • Dokumentation und Information der Arbeitnehmer

Informationspflicht

Der Arbeitgeber muss die Arbeitnehmervertreter über den Status des Unternehmens, Verträge, Sanktionen, Arbeitsstatistiken und Informationen über Risikoprävention und Gesundheitsförderung informieren.

Pflicht zur Bereitstellung einer effektiven Tätigkeit

Mobbing ist ein Grund für den Arbeitnehmer, seinen Vertrag zu kündigen und Schadensersatz in Höhe einer ungerechtfertigten Entlassung zu verlangen. Wenn der Arbeitnehmer ohne eigenes Verschulden untätig bleibt, behält er das Recht auf Lohn.

Streik

Das Streikrecht ist in der Verfassung verankert. Es beinhaltet die Einstellung der Arbeitsleistung zur Verteidigung der Interessen der Arbeitnehmer (wirtschaftlicher Fortschritt, Arbeitsbedingungen). Es gibt Grenzen für die Ausübung des Streikrechts.

Verbotene Streiks:

  • Politische Streiks
  • Sympathiestreiks
  • Streiks zur Änderung eines Tarifvertrags während dessen Laufzeit (sind illegal)

Durchführung eines Streiks

  1. Erklärung des Streiks: Mitteilung (schriftlich) an den/die betroffenen Arbeitgeber und die Arbeitsbehörde durch die Arbeitnehmervertreter, 5 Tage vor Beginn.
  2. Bildung des Streikkomitees: Maximal 12 Personen, gewählt von den betroffenen Arbeitnehmern.
  3. Öffentlichkeitsarbeit: Recht auf Bekanntmachung des Streiks.
  4. Beendigung des Streiks: Rückzug der Arbeitnehmer, Vereinbarung zwischen den Parteien, verbindliches Schiedsverfahren (kann von der Regierung angeordnet werden).

Folgen des Streiks

  • Legaler Streik: Der Arbeitsvertrag wird nicht beendet, sondern nur ausgesetzt. Der Arbeitnehmer erhält keinen Lohn und ist nicht sozialversichert (Sonderstatus).
  • Illegaler Streik: Der Arbeitgeber zahlt keinen Lohn und kann die Sozialversicherung für die streikenden Arbeitnehmer aussetzen und die fristlose Kündigung aus disziplinarischen Gründen einleiten.

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