Arbeitnehmervertretung: Rechte und Garantien

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Rechte und Befugnisse der Arbeitnehmervertretung

Kontroll- und Informationsrechte

e) Recht auf Kontrolle:

  • Überwachung der Einhaltung von Gesetzen, Vereinbarungen und Verhaltensweisen in den Bereichen Arbeitsmarkt, soziale Sicherheit, Beschäftigung, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.
  • Durchsetzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern.
  • Wahrnehmung notwendiger Kapazitäten und rechtlicher Schritte vor Verwaltungs- und Justizbehörden im Einvernehmen mit der Mehrheit der Mitglieder.

Sonstige gesetzliche Befugnisse

5.2. Sonstige gesetzliche Befugnisse:

a) Rechte auf passive Information (Informationspflicht des Unternehmens):

  • Externe funktionale Mobilität.
  • Individuelle wesentliche Änderungen der Arbeitsbedingungen (MSCT).
  • Individuelle Versetzungen.
  • Unternehmensübertragungen.
  • Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen.

b) Recht auf aktive Information (vorherige Konsultation der Arbeitnehmervertreter):

  • Kollektive Versetzungen.
  • Kollektive MSCT.
  • Kollektive Entlassungen.

c) Recht auf Beteiligung an bestimmten Entscheidungen:

  • Wesentliche Änderung tarifvertraglicher Bedingungen.
  • Vereinbarung mit den Arbeitnehmervertretern (Betriebsvereinbarungen) über:
    • Berufliches Einstufungssystem.
    • Einstellung und Beförderung.
    • Ungleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit.
    • Festlegung der monatlichen Prämienzahlung.
    • Festlegung des Lohnabrechnungsmodells.

d) Recht auf Verhandlung von Tarifverträgen.

e) Recht auf Aufruf zum Streik (Art. 3 DLRT).

Garantien und Erleichterungen für Arbeitnehmervertreter

Garantien

6.1. Garantien:

  • Zweck: Kontrolle und Einschränkung der Ausübung der unternehmerischen Leitungs- und Disziplinargewalt gegenüber Arbeitnehmervertretern.
  • Rechtsgrundlagen: Art. 68 ET und andere Bestimmungen, Übereinkommen Nr. 135 der IAO.
  • Diese Garantien können durch Tarifverträge verbessert werden.
  • Begünstigte: Einzelne und andere Arbeitnehmervertreter (Betriebsräte, Sicherheitsbeauftragte, Arbeitnehmervertreter, Mitglieder von Präventionsdiensten usw.).

Schutz vor Entlassungen und Sanktionen

a) Entlassungen:

  • Verbot von Kündigungen oder Sanktionen aufgrund von Diskriminierung:
    • Bedeutung: Verbot von Kündigungen (disziplinarisch oder verdeckt) oder Sanktionen (direkt oder indirekt) aufgrund der rechtmäßigen Ausübung der repräsentativen Funktionen.
    • Die Ausübung des Amtes entgegen den Bestimmungen stellt einen Grund für die Ausübung der Disziplinargewalt dar.
    • Zeitlicher Rahmen der Garantie: Während der Amtszeit und ein Jahr danach (außer bei Rücktritt oder Widerruf des Mandats).
    • Geschützt sind auch Kandidaten für die Wahl zum Arbeitnehmervertreter.
    • Verletzung des Verbots: Nichtigkeit der Kündigung oder Aussetzung (Art. 17.1 ET).

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