Arbeitnehmervertretung: Rechte und Garantien
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Rechte und Befugnisse der Arbeitnehmervertretung
Kontroll- und Informationsrechte
e) Recht auf Kontrolle:
- Überwachung der Einhaltung von Gesetzen, Vereinbarungen und Verhaltensweisen in den Bereichen Arbeitsmarkt, soziale Sicherheit, Beschäftigung, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.
- Durchsetzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern.
- Wahrnehmung notwendiger Kapazitäten und rechtlicher Schritte vor Verwaltungs- und Justizbehörden im Einvernehmen mit der Mehrheit der Mitglieder.
Sonstige gesetzliche Befugnisse
5.2. Sonstige gesetzliche Befugnisse:
a) Rechte auf passive Information (Informationspflicht des Unternehmens):
- Externe funktionale Mobilität.
- Individuelle wesentliche Änderungen der Arbeitsbedingungen (MSCT).
- Individuelle Versetzungen.
- Unternehmensübertragungen.
- Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen.
b) Recht auf aktive Information (vorherige Konsultation der Arbeitnehmervertreter):
- Kollektive Versetzungen.
- Kollektive MSCT.
- Kollektive Entlassungen.
c) Recht auf Beteiligung an bestimmten Entscheidungen:
- Wesentliche Änderung tarifvertraglicher Bedingungen.
- Vereinbarung mit den Arbeitnehmervertretern (Betriebsvereinbarungen) über:
- Berufliches Einstufungssystem.
- Einstellung und Beförderung.
- Ungleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit.
- Festlegung der monatlichen Prämienzahlung.
- Festlegung des Lohnabrechnungsmodells.
d) Recht auf Verhandlung von Tarifverträgen.
e) Recht auf Aufruf zum Streik (Art. 3 DLRT).
Garantien und Erleichterungen für Arbeitnehmervertreter
Garantien
6.1. Garantien:
- Zweck: Kontrolle und Einschränkung der Ausübung der unternehmerischen Leitungs- und Disziplinargewalt gegenüber Arbeitnehmervertretern.
- Rechtsgrundlagen: Art. 68 ET und andere Bestimmungen, Übereinkommen Nr. 135 der IAO.
- Diese Garantien können durch Tarifverträge verbessert werden.
- Begünstigte: Einzelne und andere Arbeitnehmervertreter (Betriebsräte, Sicherheitsbeauftragte, Arbeitnehmervertreter, Mitglieder von Präventionsdiensten usw.).
Schutz vor Entlassungen und Sanktionen
a) Entlassungen:
- Verbot von Kündigungen oder Sanktionen aufgrund von Diskriminierung:
- Bedeutung: Verbot von Kündigungen (disziplinarisch oder verdeckt) oder Sanktionen (direkt oder indirekt) aufgrund der rechtmäßigen Ausübung der repräsentativen Funktionen.
- Die Ausübung des Amtes entgegen den Bestimmungen stellt einen Grund für die Ausübung der Disziplinargewalt dar.
- Zeitlicher Rahmen der Garantie: Während der Amtszeit und ein Jahr danach (außer bei Rücktritt oder Widerruf des Mandats).
- Geschützt sind auch Kandidaten für die Wahl zum Arbeitnehmervertreter.
- Verletzung des Verbots: Nichtigkeit der Kündigung oder Aussetzung (Art. 17.1 ET).